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Güterübertragung durch das Kloster Breitenau nach Landsiedelrecht an Werner von Elben und seine Brüder.
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini 1463 ipso die annunciacionis beate Marie
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Werner, Tile, Heimbrod und Dietrich von Elben bekunden, dass sie von Abt, Prior und Konvent des Klosters Breitenau dessen Hof in dem Dorf und in der Gemarkung von Elben mit allem Nutzen und allem Zubehör zu Landsiedelrecht auf sechs Jahre empfangen haben. Sie sollen dafür jährlich an Michaelis zehn Viertel Frucht partim Gudensberger Maßes an das Kammeramt des Klosters aus ihrem Freihof (frigen hobe) zu Dissen abliefern. Die Leitung des Hofes verbleibt bei den Brüdern. Sie entrichten auch die Oblei. Nach Ablauf der sechs Jahre sollen sie sich kein Sonderrecht an dem Hof oder Landrecht vorbehalten. Das Kloster kann danach nach freiem Ermessen den Hof mit Zubehör vermeiern und austun.