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Heinrich Stainlin aus Unterhaslach, wegen verschwenderischer Lebensführung, Spielens und Luderns zu Vaihingen gef. und gemäß den bei den jährlichen Vogtgerichten verkündeten Artikeln schwerer Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Freunde und seiner Frau wieder freigel., gelobt eidlich, sich fortan wohl zu verhalten, seine Familie treulich und ehrlich zu ernähren, innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht zu spielen sowie den obrigkeitlichen Geboten zu gehorchen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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