Reutlinger Schreiben an den Vogt Georgy zu Tübingen
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3926
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Strumpfstricker
1730 Oktober 7
Regest: Mit nicht geringem Betrüben müssen Bürgermeister und Rat wahrnehmen, dass die Reutlinger Hosen- und Strumpfstricker abermals von den Tübinger Meistern desselben Handwerks als unehrlich aufgetrieben und für untüchtig erklärt worden sind, die Jahrmärkte zu besuchen und, wie längst gewohnt, in Lohnarbeit etwas zu verdienen. So ist der Elias Klein von dem Meister Johann Georg Ankelin in Tübingen von seiner bisher wohlvergnüglich (= zur Zufriedenheit) gefertigten Lohnarbeit vollkommen abgewiesen worden. Die einzige Ursache ist, dass sie ihren alten Mitmeister Conrad Ziegler als ehrlichen Meister bei dem Handwerk passieren lassen. Ziegler ist als ehrlicher Meister nicht nur in Reutlingen, sondern auch bei allen andern fremden und württ. Landmeistern bei Jahrmärkten und Handwerks-Zusammenkünften wie von seiner hiesigen, der Tucher- und Zeugmacherzunft und andern bürgerlichen Gesellschaften und so auch von Obrigkeits wegen für bieder anerkannt. Er ist von niemand einer ehrenverletzlichen Missetat rechtsbeständig überführt, ausser dass er durch eine böse Gesellschaft zu einer Schatzgräberei verleitet und wie gemeiniglich abergläubische Leute zu unerlaubten Ceremonien beredet wurde, die doch wider die erste Tafel (= das 1. Gebot) streitend von geistlicher und weltlicher Obrigkeit hoch gestraft werden. Unter dieser liederlichen Gesellschaft ist Ziegler auch in den Verdacht gekommen, als ob er in vielerlei in Reutlingen verübte Diebstähle verwickelt wäre. Er wurde auch gefänglich eingezogen. Aber es wurde auf ihn nichts Ehrverletzliches erwiesen, so dass er von Obrigkeits wegen seiner bürgerlichen Ehren oder guten Namens verlustig anerkannt und unehrlich gemacht worden wäre. Er ist neben andern teils mit dem Turm teils mit Geld abgestraft worden, hat aber Ehre und Leumund unverletzt beibehalten. Auch der Haupttäter hat ... nicht an der Ehre, sondern nur am Seckel gestraft werden können. Der Rat hofft in gutem Vertrauen zu dem Vogt, dass der Ziegler und vollends seine ganz unschuldigen Mitmeister als meistenteils arme und übel verbrannte Meister nicht aus der Gemeinschaft fremder ehrlicher Meister, am allerwenigsten aber von ihrer Lohnarbeit oder anderwärtiger Treibung des Handwerks oder dem Besuch der öffentlichen Jahrmärkte verdrängt werden.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen
Bemerkungen: von der Hand des Joh. Georg Beger
Genetisches Stadium: Konz.
Bemerkungen: von der Hand des Joh. Georg Beger
Genetisches Stadium: Konz.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ