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Verordnung: Ausführliche Erläuterung, unter welchen Bedingungen eine ins Ausland verheiratete Frau und deren Kinder das Indigenatsrechts in Hessen nach dem Tode ihres Mannes wieder erwerben können. In diesem Fall ist die Witwe Cornement betroffen (Ausfertigung drei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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