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Anweisung: Alle Bürgermeister des Bezirkes erhalten die Verzeichnisse zurück. Am Ende der Verzeichnisse ist zu bescheinigen, dass die darin genannten Handwerker ein Zunft-Rezeptionsdekret besitzen. Wenn einer der Betreffenden das nicht kann, ist der Grund dafür zu nennen. Alle hier aufgeführten Fragen sind gewissenhaft zu beantworten

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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