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Verordnung: Es ist verboten, dass Steuer-Peräquatoren [Steuereinschätzer] eigenmächtig die auf den Grundstücken lastenden Zinsen und Pachtsummen zerstückeln, ohne zu einer solchen Verteilung die nach der vorliegenden Verordnung erforderliche Einwilligung zu haben oder zu erlangen versucht zu haben

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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