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Aufsicht über den Umgang mit Sprengstoffen, Bd 8
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Enthält u.a.: Bestimmungen für Zündmittel.- Sprengstoffpersonal für die Königlichen Erzbergwerke.- Dynamit- und Dynamitpatronenfunde.- Bestimmungen und Vorschriften zum Gebrauch von Sprengstoffen.- Vernichtung von unbrauchbaren Sprengstoffen.- Verordnungen des Oberbergamts Dortmund.- Sprengstoffausgabe, Unglücksfälle.- Allgemeine Bergpolizeivorschriften.
Akten
Darin: Bl. 47, 110, 110c, 164b-d, 190: Druckschriften über das Sprengstoffwesen.
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).