Reutlingen an den Rat und Assessor Georgy zu Tübingen
Vollständigen Titel anzeigen
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3842
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Bleicher
1729 Dezember 8
Regest: Die herzogliche Regierung hat der Reutlinger Bleiche bewilligt, dass die württ. Untertanen und besonders die von Tübingen ihre für die Uracher und die Blaubeyrer Bleiche nicht qualificierten schlechten (= einfachen) und groben Haustücher gar wohl in Reutlingen bleichen lassen können. Dem Reutlinger Bleicher wird nun von dem Tübinger Wagmeister Johann Jacob Hosch berichtet, dass er wegen der auf die Reutlinger Bleiche abgegebenen Tücher um 40 fl gestraft worden sei. Aus der beiliegenden Copie des Schreibens des Obertaxamts - das Original liegt bei dem Vogtamt Pfullingen - ist zu ersehen, dass der Reutlinger Bleiche eine tatsächliche herzogliche Verwilligung geschehen ist, ohne welche ja das Obertaxamt keine Ursach gehabt hätte, 1 Goldgulden Taxgeld abzufordern. Die herzogliche Bewilligung spricht also den Tübinger Wagmeister wie den Reutlinger Bleicher von jeder Schuld frei. Daher wird die Hoffnung ausgesprochen, dass die ausgesprochene Strafe der 40 fl erlassen wird.
3 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen
Bemerkungen: von der Hand des Joh. Georg Beger
Genetisches Stadium: Konz.
Bemerkungen: von der Hand des Joh. Georg Beger
Genetisches Stadium: Konz.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ