Friedrich, Graf von Truhendingen, bekundet, dass er die Vogtei über die Güter, die dem Kloster Solnhofen in den Dörfern Mühlheim [bei Mörnsheim], ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1251-1300
1282 Januar 11
Ausfertigung, Pergament, drei mit Seidenschnüren angehängte Siegel, (Siegel Nr. 2 fehlt, Nr. 1 und 3 beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo ducentesimo octagesimo secundo tertio Idus Ianuarii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Friedrich, Graf von Truhendingen, bekundet, dass er die Vogtei über die Güter, die dem Kloster Solnhofen in den Dörfern Mühlheim [bei Mörnsheim], Bernbuch [Wüstung Bärenbuch, heute Wald bei Rögling], Hagenau [Lkr. Weißenburg in Bayern] (Entirnhagenowe), Titting (Tytingen superiori et inferiori) [wüst im Wald Oberholz westlich Mörnsheim] von Fulda übertragen worden sind, und die der Eichstätter Bischof Reinboto [von Meilenhart] von seiner angrenzenden Burg Mörnsheim aufzusuchen hat, dem Fuldaer Abt Bertho [von Bimbach] resigniert hat, damit dieser sie dem Eichstätter Bischof übertrage. Dafür erhalten Graf Friedrich und seine Frau Agnes jene Besitzungen, welche einst durch seinen Vater von Ulrich von Mittelburg gekauft worden waren, nämlich einen Hof in Möhrenberg, eine Mühle und Fischgründe in Treuchtlingen, sowie eine andere Mühle, die (Hornlinsmul) genannt wird und über dem Möhrenbach (fluvium Meren) liegt, zu Lehen. Die Einkünfte dieser Güter sind auf jährlich 25 Pfund Haller Pfennige veranschlagt worden. Außerdem erhält Friedrich die Vogtei über die Güter, die dem Kloster Solnhofen in den Dörfern Hochholz und Zimmern gehören, zu Lehen. Ausstellungsort: Nußbühl (Nuzbuhel). Siegelankündigung Graf Friedrichs, dessen Ehefrau Agnes und Bischof Reinbotos. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Reinboto [von Meilenhart], Bischof von Eichstätt
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Berthold, Graf von Graisbach (Greifsbach) und Vetter des Grafen Friedrich von Truhendingen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Willehard, Propst von Solnhofen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ulrich, ehemaliger Dekan in Herrieden
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Bruder Dietrich, Mönch in Solnhofen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Bruder Kuno, Mönch in Wülzburg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich von Wittelshofen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Konrad, Notar des Eichstätter Bischofs
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Friedrich von Meihingen [im Ries]
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Brüder Reinboto und Ulrich von Mörnsheim
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Rüdiger, Marschall von Dietenhofen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Friedrich, Truchseß von Graisbach
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Willingus von Truhendingen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: .. genannt Schupo, Ritter
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ulrich von Treuchtlingen, Reinboto von Meilenhart, Laien
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich von Truhendingen, [Agnes von Truhendingen]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Reinboto, Bischof von Eichstätt
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 432, f. 218v
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Schannat, Fuldischer Lehn-Hof, Nr. 130 [Teildruck]; Regest: Heidingsfelder, Regesten der Bischöfe von Eichstätt, Nr. 937
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Friedrich, Graf von Truhendingen, bekundet, dass er die Vogtei über die Güter, die dem Kloster Solnhofen in den Dörfern Mühlheim [bei Mörnsheim], Bernbuch [Wüstung Bärenbuch, heute Wald bei Rögling], Hagenau [Lkr. Weißenburg in Bayern] (Entirnhagenowe), Titting (Tytingen superiori et inferiori) [wüst im Wald Oberholz westlich Mörnsheim] von Fulda übertragen worden sind, und die der Eichstätter Bischof Reinboto [von Meilenhart] von seiner angrenzenden Burg Mörnsheim aufzusuchen hat, dem Fuldaer Abt Bertho [von Bimbach] resigniert hat, damit dieser sie dem Eichstätter Bischof übertrage. Dafür erhalten Graf Friedrich und seine Frau Agnes jene Besitzungen, welche einst durch seinen Vater von Ulrich von Mittelburg gekauft worden waren, nämlich einen Hof in Möhrenberg, eine Mühle und Fischgründe in Treuchtlingen, sowie eine andere Mühle, die (Hornlinsmul) genannt wird und über dem Möhrenbach (fluvium Meren) liegt, zu Lehen. Die Einkünfte dieser Güter sind auf jährlich 25 Pfund Haller Pfennige veranschlagt worden. Außerdem erhält Friedrich die Vogtei über die Güter, die dem Kloster Solnhofen in den Dörfern Hochholz und Zimmern gehören, zu Lehen. Ausstellungsort: Nußbühl (Nuzbuhel). Siegelankündigung Graf Friedrichs, dessen Ehefrau Agnes und Bischof Reinbotos. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Reinboto [von Meilenhart], Bischof von Eichstätt
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Berthold, Graf von Graisbach (Greifsbach) und Vetter des Grafen Friedrich von Truhendingen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Willehard, Propst von Solnhofen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ulrich, ehemaliger Dekan in Herrieden
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Bruder Dietrich, Mönch in Solnhofen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Bruder Kuno, Mönch in Wülzburg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich von Wittelshofen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Konrad, Notar des Eichstätter Bischofs
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Friedrich von Meihingen [im Ries]
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Brüder Reinboto und Ulrich von Mörnsheim
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Rüdiger, Marschall von Dietenhofen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Friedrich, Truchseß von Graisbach
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Willingus von Truhendingen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: .. genannt Schupo, Ritter
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ulrich von Treuchtlingen, Reinboto von Meilenhart, Laien
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich von Truhendingen, [Agnes von Truhendingen]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Reinboto, Bischof von Eichstätt
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 432, f. 218v
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Schannat, Fuldischer Lehn-Hof, Nr. 130 [Teildruck]; Regest: Heidingsfelder, Regesten der Bischöfe von Eichstätt, Nr. 937
Siegelabbildung bei Schannat, Fuldischer Lehn-Hof, S. 247.
Vgl. Nr. 154.
Vgl. Nr. 154.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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Namensnennung 4.0 International