Bischof Johann [I.] von Meißen errichtet mit Zustimmung des Domkapitels sein Testament und bestimmt folgende Domherren zu dessen Vollstreckern: Dietrich [von Goch], Domdechant; Albrecht [Knut], Bautzener Propst; Konrad Preuße (Pruoze), Großenhainer Propst; Konrad von Wallhausen (Walhusen), Archidiakon der Lausitz; Nikolaus [Eberhardi], Doktor der Rechte. Danach werden 1000 Schock breiter Prager Groschen zum Erwerb von Einkünften für Domkirche und bischöfliche Tafel, 300 Schock derselben Münze für die Ausstattung von zwei neu einzurichtenden Domvikarien, weitere 100 Schock zur Erhaltung von Mauer und Graben von Kollegiatkirche und Burg in Wurzen (Wuorczin), schließlich 60 Schock zum Bau eines Turmes in der Burg zu Nossen (Nuossin) bestimmt. Dem Nachfolger im Bischofsamt sollen verschiedene Wertsachen (silberne Waschschüsseln, acht große und vier kleine Silberschalen, teilweise vergoldeter und mit einem Löwen verzierter Becher sowie Trierer Becher, beide mit Fußaufsatz) zufallen. 100 Schock werden bei der Domkirche als Sicherheit hinterlegt, um Domherren und Domkapitel dasjenige, was sie stellvertretend bei der Römischen Kurie wegen einer Streitsache des Abts von Chemnitz übersandt haben, zu erstatten. Bei Nicht- oder Teilbeanspruchung dieses Deposits wird die Restsumme durch die Testamentsvollstrecker zunächst den Vikaren der bereits genannten neugestifteten Vikarien zur Feier des Basilius- und des Barbarafestes, des jährlichen Seelgedächtnisses des Ausstellers sowie aller in Meißen üblichen Festtage zur Verfügung gestellt. Schließlich sollen mögliche weitere Restbeträge von diesem Deposit für die Meißener Dombauhütte (fabrica) aufgewendet werden. Alles restliche Vermögen, das keiner näheren Bestimmung unterliegt, sollen die Testamentsvollstrecker nach eigenem Ermessen zum Seelenheil des Ausstellers einsetzen. Dompropst Johann von Strehla, Domdechant Dietrich [von Goch] und das ganze Domkapitel geloben, die vorgenannten Bestimmungen zu achten (zwei Exemplare, 339/1 und 339/2, Abweichungen der beiden Exemplare unwesentlich). – Großes Siegel des Ausstellers, Siegel des Domkapitels sowie Unterschriften und Einzelsiegel von 13 Domherren{1}, von denen fünf, die des Schreibens unkundig sind, durch andere Mitglieder des Domkapitels{2} unterschreiben lassen, angekündigt. 1 Dompropst Johann von Strehla; Domdechant Dietrich von Goch; Paxlaus de Nymans; Palbertus von Mühlhausen, Kantor; Dietrich von Kapellendorf, Scholaster; Heinrich von Schleinitz, Archidiakon von Nisan; Albrecht [Knut], Propst von Bautzen; Johann von Tragnitz; Konrad Preuße, Propst von Großenhain; Gerhardt (Geriko) von Wolftitz; Konrad von Wallhausen, auch gen. von Kirchberg, Archidiakon der Lausitz; Nikolaus Eberhardi, Rechtsgelehrter; Nikolaus Münzer. 2 Konrad Preuße (für Johann von Strehla, Palbertus von Mühlhausen und Gerhard von Wolftitz); Johann Sommerfeld (für Paxlaus de Nymans); Johann von Tragnitz (für Heinrich von Schleinitz).