Vor Friederich von Fürstenberg, münsterischen Weltlichen Hofrichter, bekundet Richtmoet von Duses, Witwe des Herman von Caeßem zum Alvinckhof, und mit ihr ihr Vormund Rutger Drost, Bürger der Stadt Münster, daß sie aus der Ehe mit Herman mehrere Kinder habe und daß ihr Ehemann ohne Testament verstorben sei. Sie habe nach seinem Tode die Güter ein halbes Jahr verwaltet, dann aber ihre ererbten Güter, nämlich den Alvinghof, ihrem ältesten Sohn Heinrich von Caeßem zur Verwaltung übertragen habe, in der Hoffnung, daß dieser seine Brüder und Schwestern ordnungsgemäß abfinden werde. Heinrich habe aber unter Berufung auf eine angeblich von seinem Vater errichtete Disposition versucht, seine Geschwister in ihren Rechten zu kürzen, wodurch Mißverstand und Streit entstanden sei. Die Witwe, die jetzt in hohem Alter steht und den Frieden wiederherstellen möchte, überträgt nunmehr alle ihre Güter den Kindern zu gleichen Anteilen. Sie behält sich als Leibzucht vor jährlich 4 Molt oggen, 6 Molt Gerste, 1 1/2 Molt Weizen, 2 Molt Hafer, 1 Scheffel Rübensaat, 1 Scheffel Erbsen, 1 Scheffel Bohnen, 3 Viertel Butter, 1/2 wage Käse ein Viertel Hering, 15 Pfund Stockfisch, 1/2 lop Salz, 4 fette Schweine, 1 fettes Küchenrind, 6 fette Schafe, 20 Hühner, 6 Gänse, 20 Fuder Holz, 10 Taler für Stroh und Leinensaat, 20 Taler, eine adlige Behausung in Münster, dienst- und heuerfrei, sowie 3 oder 4 Wagendienste im Jahr. Der Richter siegelt. Solchs geschehen binnen Munster. Zeugen: Hinrich Alerdingk, Joannes Missinck jun., Joannes Weddemhoff, Aegidius Alberti und Ludger Korneman. Unterschrift des Hofgerichtsschreibers Frantz Holter.