Der Besitzer des Ritterguts Leubnitz, Rittmeister Heinrich Wilhelm von Kospoth, zugleich die dazugehörigen Anspannfröner, Johann Georg Koch und Konsorten, als Mitkläger, gegen die Anspanner von Demeusel, Johann Adam Sommer und Johann Paul Morgner, wegen von letzteren verweigerten Frongelds halber entstandener Differenzen (Kanzleiakten)

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Sächsisches Staatsarchiv
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