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Graf Hermann von Neuenahr und Moers belehnt den Wilhelm von Scharen mit zwei Kathstätten im Dorf Rommeln im Gericht Friemersheim, wozu u.a. zwei Holzgewalt im Busche Mühlenwinkel gehören. Datum 1572 den 2. Januar.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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