Die kurbrandenburgischen und pfalz-neuburgischen Räte befehlen den Untertanen des Richteramtes Niedermörmter, ihrem Richter Johans Schmit zu folgen, der eine Versammlung einberufen soll; die Untertanen haben sich geweigert, streifende Rotten von Kriegsleuten zu verfolgen und in Haft zu bringen.