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Die kurbrandenburgischen und pfalz-neuburgischen Räte befehlen den Untertanen des Richteramtes Niedermörmter, ihrem Richter Johans Schmit zu folgen, der eine Versammlung einberufen soll; die Untertanen haben sich geweigert, streifende Rotten von Kriegsleuten zu verfolgen und in Haft zu bringen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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