Evert von Eickell, Richter zu Essen, bekundet, daß Jaspar Smeling als Bevollmächtigter des Dr. iur. Heinrich von Ryswick gegen die Witwe Sibylle Voß zu Appellerbeck wegen einer Schuld und rückständigen Renten aus dem Hof Dülmen durch den Gerichtsfrohn Johann Styß die Pfändung von 2 Stücken Land gen. uf dem echtersten Aldenhove und Bredde veranlaßt habe, worauf im nächsten Jahr 1570 die Pfändung und Übertragung auf den Gläubiger erfolgt sei. (Die dabei übliche Prozedur ist genau beschrieben). Zeugen: benannte Frohne.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner