Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass einige Irrungen zwischen seinen Getreuen, dem edlen Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und Oberstein, und dessen Sohn Melchior einerseits und den Gemeinern zu Wilenstein andererseits, weiter auch zwischen den von Daun einerseits und Hans von Flersheim genannt Monsheimer sowie dessen Söhnen Bernhard und Jost andererseits, an verschiedenen Tagen verhört worden und zu seinem Entscheid gestellt worden sind, wie ein Vertrag vom Donnerstag vor Laurentiustag [04.08.1491] ausweist. Kurfürst Philipp entscheidet mit Wissen und Willen aller Parteien, dass die Wilenstein betreffenden Streitpunkte auf einem gütlichen Tag bis Sonntag Laetare [01.04.1492] vor seinem Getreuen Hans von Trotha (Tradt), Ritter und Marschall, und Swicker von Sickingen geschlichtet werden sollen. Kommen ein gütlicher Ausgleich oder der Tag nicht zustande, soll Ludwig Bischof von Speyer einen Rechtstag setzen und unter Verzicht auf Appellation, Reduktion, Supplikation usw. entscheiden.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass einige Irrungen zwischen seinen Getreuen, dem edlen Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und Oberstein, und dessen Sohn Melchior einerseits und den Gemeinern zu Wilenstein andererseits, weiter auch zwischen den von Daun einerseits und Hans von Flersheim genannt Monsheimer sowie dessen Söhnen Bernhard und Jost andererseits, an verschiedenen Tagen verhört worden und zu seinem Entscheid gestellt worden sind, wie ein Vertrag vom Donnerstag vor Laurentiustag [04.08.1491] ausweist. Kurfürst Philipp entscheidet mit Wissen und Willen aller Parteien, dass die Wilenstein betreffenden Streitpunkte auf einem gütlichen Tag bis Sonntag Laetare [01.04.1492] vor seinem Getreuen Hans von Trotha (Tradt), Ritter und Marschall, und Swicker von Sickingen geschlichtet werden sollen. Kommen ein gütlicher Ausgleich oder der Tag nicht zustande, soll Ludwig Bischof von Speyer einen Rechtstag setzen und unter Verzicht auf Appellation, Reduktion, Supplikation usw. entscheiden.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 23
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1491 Oktober 18 (uff dinstag nach sant Gallen dag)
fol. 18r-18v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Anlas [korrigiert aus: Entscheit] zuschen Wirichen und Melchern hern zu Falckenstein und den gemeynern zu Wildenstein und dan zuschen den selben von Falckenstein und Hansen von Flerßheim Bernharten und Josten sinen sonen".
Daun-Oberstein, Melchior von; Herr zu Falkenstein; -1517
Daun-Oberstein, Wirich IV. von; Herr zu Falkenstein, -1501
Flersheim genannt Monsheimer, Hans von; erw. 1491
Flersheim, Bernhard von; Sohn des Hans von Flersheim gen. Monsheimer, Amtmann zu Meisenheim (?), erw. 1491
Flersheim, Jost von; Sohn des Hans von Flersheim gen. Monsheimer, erw. 1491
Trotha (Trott, Trapp, Dratt), Hans von; Marschall, -1503
Wilenstein, Burg bei Trippstadt KL
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:18 MESZ
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