Kurfürst Philipp von der Pfalz übernimmt eine jährliche Gültzahlung über 150 Gulden, die mit 3.000 Gulden Hauptgeld abgelöst werden können, vom Abt des Stifts Klingenmünster, Eucharius von Weingarten, und seinen Kapitelherren, verspricht ab dem kommenden St. Georgstag [= 23.4.] diese den genannten Personen auszurichten oder mit dem entsprechenden Anteil an Hauptgeld nach in Briefen festgelegter Art und Weise zu lösen, ohne dass diesen oder dem Abt, Kapitel und Konvent Klingenmünster Schaden entstünde. Das Stift Klingenmünster übergibt im Gegenzug die Pfandschaft, die der Pfalzgraf zu lösen hat, nämlich je die Hälfte von Schwegenheim, Lingenfeld, Heuchelheim, Appenhofen für 1.600 Gulden, außerdem je die Hälfte von Oberhochstadt und Bornheim für 600 Gulden sowie schließlich ein Seil des Großzehnten zu Schwegenheim für 800 Gulden, alles mit dem gesamten Zubehör und den dazugehörigen Briefen. Die vom Pfalzgrafen übernommenen und jährlich auszurichtenden Gulden sind Folgende: 30 Gulden an Jakob Kranich, 30 Gulden an Johann Ort, Pastor zu Hagenbach, 40 Gulden an Heinrich Pack, 20 Gulden an Blicker von Rotenberg (Rodenberg), 20 Gulden an die Domherren zu Speyer, 7 Gulden an Hensel Büchsen (Buchsenhensel) von Germersheim, 2 Gulden an Burkart Schiffmann zu Speyer und 1 Gulden an die Augustiner zu Landau.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz übernimmt eine jährliche Gültzahlung über 150 Gulden, die mit 3.000 Gulden Hauptgeld abgelöst werden können, vom Abt des Stifts Klingenmünster, Eucharius von Weingarten, und seinen Kapitelherren, verspricht ab dem kommenden St. Georgstag [= 23.4.] diese den genannten Personen auszurichten oder mit dem entsprechenden Anteil an Hauptgeld nach in Briefen festgelegter Art und Weise zu lösen, ohne dass diesen oder dem Abt, Kapitel und Konvent Klingenmünster Schaden entstünde. Das Stift Klingenmünster übergibt im Gegenzug die Pfandschaft, die der Pfalzgraf zu lösen hat, nämlich je die Hälfte von Schwegenheim, Lingenfeld, Heuchelheim, Appenhofen für 1.600 Gulden, außerdem je die Hälfte von Oberhochstadt und Bornheim für 600 Gulden sowie schließlich ein Seil des Großzehnten zu Schwegenheim für 800 Gulden, alles mit dem gesamten Zubehör und den dazugehörigen Briefen. Die vom Pfalzgrafen übernommenen und jährlich auszurichtenden Gulden sind Folgende: 30 Gulden an Jakob Kranich, 30 Gulden an Johann Ort, Pastor zu Hagenbach, 40 Gulden an Heinrich Pack, 20 Gulden an Blicker von Rotenberg (Rodenberg), 20 Gulden an die Domherren zu Speyer, 7 Gulden an Hensel Büchsen (Buchsenhensel) von Germersheim, 2 Gulden an Burkart Schiffmann zu Speyer und 1 Gulden an die Augustiner zu Landau.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 820, 152
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1489 Januar 23 (uff fritag nach Vincencii)
fol. 187v-188v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Vgl. dazu auch die dazugehörige Quittung des Klosters vom gleichen Tag GLAK 67 Nr. 820, fol. 138v-139r (Nr. 97) u. ebd., fol. 188v-189r (Nr. 153). Ob es sich bei den Augustinern zu Landau um die Chorherren oder Eremiten handelt, kann vorläufig nicht entschieden werden.
Busch/Büchsen, Hensel (Buschenhensel/Buchsenhensel); von Germersheim, erw. 1489
Kranich von Kirchheim, Jakob; Hofmeister, Bruder Margaretes, erw. 1478
Ort, Johann; Pastor zu Hagenbach, erw. 1478, 1489
Pack (Back, Bock, Pagk), Heinrich; zu Elmstein, erw. 1484, 1504
Rotenberg, Blicker von; erw. 1489, 1490
Schiffmann, Burkart; zu Speyer, erw. 1489
Appenhofen : Billigheim-Ingenheim SÜW
Bornheim SÜW
Heuchelheim : Heuchelheim-Klingen SÜW
Lingenfeld GER
Oberhochstadt : Hochstadt SÜW
Schwegenheim GER
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.20252025, 08:08 MESZ
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