Appellationis Auseinandersetzung um das Braurecht
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 3004
Wismar S 121 (W S 4 n. 121)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
(1683-1693) 09.03.1694-31.03.1694
Kläger: (2) sämtliche Älteste und Mitglieder der Schifferkompanie zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Brauerkompanie zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.:
Fallbeschreibung: Kl. haben seit altersher das Recht, Kesselbier für den Hausgebrauch zu brauen. Neuerdings wird ihnen dies jedoch vom Rat untersagt, der die Bekl. unterstützen will und ihnen deshalb das alleinige Recht zum Bierbrauen einräumt. Dagegen wenden sich die Kl. und bitten das Tribunal, sie bei ihren alten Rechten zu schützen und den Rat anzuweisen, sie weiterhin Kesselbier brauen zu lassen. Das Tribunal schlägt die Annahme des Prozesses am 20.03. ab, da es das possessorio der Appellanten" für "nicht begründet" ansieht. Die Kl. liefern am 24.03.1694 weitere Beweise, das Tribunal bestätigt jedoch am 27.03.1694 seine Sicht und nimmt den Fall nicht an.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1693-1694 2. Tribunal 1694
Prozessbeilagen: (7) Suppliken der Kl. an den Rat vom 18.12.1693 und 24.01.1694; von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 03.02.1694; Ratsgerichtsurteile vom 18.04.1683 und 31.01.1694; von Notar Andreas Wagner aufgenommene Zeugenverhöre der Ilsabe Goldtstedt, Witwe des Schiffers Jochim Grebbin vom 21.02.1694, der Agneta Moltcke, Ehefrau des Johann Moltcke und der Maria Petersen, Ehefrau des Daniel Hartnack vom 23.02.1694; Tribunalsmandat vom 31.01.1693
Beklagter: Brauerkompanie zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.:
Fallbeschreibung: Kl. haben seit altersher das Recht, Kesselbier für den Hausgebrauch zu brauen. Neuerdings wird ihnen dies jedoch vom Rat untersagt, der die Bekl. unterstützen will und ihnen deshalb das alleinige Recht zum Bierbrauen einräumt. Dagegen wenden sich die Kl. und bitten das Tribunal, sie bei ihren alten Rechten zu schützen und den Rat anzuweisen, sie weiterhin Kesselbier brauen zu lassen. Das Tribunal schlägt die Annahme des Prozesses am 20.03. ab, da es das possessorio der Appellanten" für "nicht begründet" ansieht. Die Kl. liefern am 24.03.1694 weitere Beweise, das Tribunal bestätigt jedoch am 27.03.1694 seine Sicht und nimmt den Fall nicht an.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1693-1694 2. Tribunal 1694
Prozessbeilagen: (7) Suppliken der Kl. an den Rat vom 18.12.1693 und 24.01.1694; von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 03.02.1694; Ratsgerichtsurteile vom 18.04.1683 und 31.01.1694; von Notar Andreas Wagner aufgenommene Zeugenverhöre der Ilsabe Goldtstedt, Witwe des Schiffers Jochim Grebbin vom 21.02.1694, der Agneta Moltcke, Ehefrau des Johann Moltcke und der Maria Petersen, Ehefrau des Daniel Hartnack vom 23.02.1694; Tribunalsmandat vom 31.01.1693
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ