Everd v. d. Leithe (Leyten) zu Baldeney (Bayldeneye) tauscht mit Zustimmung seiner Ehefrau Jutta v. Limburg mit deren Bruder Dietrich v. Limburg sein Gut zu Berchum (Berchem), mit dem Werner v. Romberg (Romesberg) belehnt ist, gegen eine Rente von 5 Mark aus der Vogtei des Hofes Ehrenzell (Yrentzele) des Dietrich v. Limburg und dessen Frau Johanna, und zwar die Hälfte aus der Vogtei des Grafen Dietrich v. Limburg und die andere Hälfte aus der Vogtei seines Schwagers Dietrich. Diese Rente besaß er bisher als Mannlehn seines Schwagers.

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Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr
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