Gouvernement von Kamerun (Bestand)
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BArch R 175-I
call number: R 175-I
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Auswärtiges, Kolonial- und Besatzungsverwaltung >> Kolonialverwaltung
1884-1916
Geschichte des Bestandsbildners: 1884 Übernahme der Schutzherrschaft durch das Deutsche Reich; im Februar 1916 Kapitulation der deutschen Schutztruppe.
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte
Bei dem gesamten Aktenbestand handelte es sich im wesentlichen um die Altaktenregistratur des Gouvernements von Buea. die bei der Räumung im Jahre 1914 dort zurückgelassen worden war. Der Bestand wurde später auf die englische Verwaltung in Buea und auf die französische Verwaltung in Yaounde aufgeteilt und im Jahre 1974 im Nationalarchiv in Yaounde zusammengeführt. Nach der Räumung von Yaounde am 1. Januar 1916 gelangten die Akten nach Vernichtung der nichtbenötigten Teile nach Spanisch-Muni, von dort über Fernando Poo an den Sitz des Gouvernements der Botschaft Madrid. 1919 wurden die Akten in das Reichsarchiv überführt. wo ein großer Teil als nicht aufbewahrungswürdig vernichtet wurde. Der Rest fiel einem Bombenangriff auf Potsdam am 20. April 1945 zum Opfer. Somit bilden die im Nationalarchiv in Yaounde verwahrten Akten - neben den erhalten gebliebenen Akten des Reichskolonialamtes - die einzige amtliche schriftliche Überlieferung über die Zeit der deutschen Kolonialherrschaft in Kamerun.
Archivische Bewertung und Bearbeitung
Die Bemühungen des Bundesarchivs um die Sicherung und Verfilmung der in Kamerun lagernden Akten aus der Zeit der deutschen Kolonialverwaltung reichen bis in das Jahr 1970 zurück. Durch Vermittlung des Auswärtigen Amtes und der deutschen Botschaft konnte das Bundesarchiv dem Direktor des Nationalarchivs in Yaounde Kamerun anbieten, einen deutschen Archivar für begrenzte Zeit nach Kamerun zu entsenden, um zusammen mit einheimischem Personal die deutschen Bestände zu ordnen und zu verzeichnen. Am 6. August 1971 wurde dem Vorhaben zugestimmt. Nach Lösung diverser organisatorischer, finanzieller und personeller Probleme konnte das Vorhaben in den Jahren 1974/75 realisiert werden. '
In einem sich anschließenden Projektabschnitt, beginnend im Jahre 1983, sollte auf dem Wege des Mikrofilmaustausches der Aktenbestand verfilmt werden, wobei die technische Ausrüstung dem Nationalarchiv überlassen werden sollte, nachdem während der Verfilmungsaktion einheimisches Personal entsprechend geschult wurde. Die in Kamerun belichteten Filme wurden im Bundesarchiv entwickelt, kontrolliert und dupliziert. Das Nationalarchiv in Yaounde erhielt einen Duplikatfilm.
Inhaltliche Charakterisierung: Sonderaufgaben des Gouverneurs von Kamerun, Inbesitznahme, Organisation und Verwaltung des Schutzgebiets; Obergericht für die Schutzgebiete Kamerun und Togo; Bezirksgerichte Douala, Kribi, Lome und Victoria;Verwaltungsdienststellen und sonstige Einrichtungen mit regionaler und Lokaler Zuständigkeit; Schutztruppe für Kamerun; Ortsgruppe Douala in der Landesgruppe Kamerun der NSDAP-AO.
Erschließungszustand: Findbuch 1994
Zitierweise: BArch R 175-I/...
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte
Bei dem gesamten Aktenbestand handelte es sich im wesentlichen um die Altaktenregistratur des Gouvernements von Buea. die bei der Räumung im Jahre 1914 dort zurückgelassen worden war. Der Bestand wurde später auf die englische Verwaltung in Buea und auf die französische Verwaltung in Yaounde aufgeteilt und im Jahre 1974 im Nationalarchiv in Yaounde zusammengeführt. Nach der Räumung von Yaounde am 1. Januar 1916 gelangten die Akten nach Vernichtung der nichtbenötigten Teile nach Spanisch-Muni, von dort über Fernando Poo an den Sitz des Gouvernements der Botschaft Madrid. 1919 wurden die Akten in das Reichsarchiv überführt. wo ein großer Teil als nicht aufbewahrungswürdig vernichtet wurde. Der Rest fiel einem Bombenangriff auf Potsdam am 20. April 1945 zum Opfer. Somit bilden die im Nationalarchiv in Yaounde verwahrten Akten - neben den erhalten gebliebenen Akten des Reichskolonialamtes - die einzige amtliche schriftliche Überlieferung über die Zeit der deutschen Kolonialherrschaft in Kamerun.
Archivische Bewertung und Bearbeitung
Die Bemühungen des Bundesarchivs um die Sicherung und Verfilmung der in Kamerun lagernden Akten aus der Zeit der deutschen Kolonialverwaltung reichen bis in das Jahr 1970 zurück. Durch Vermittlung des Auswärtigen Amtes und der deutschen Botschaft konnte das Bundesarchiv dem Direktor des Nationalarchivs in Yaounde Kamerun anbieten, einen deutschen Archivar für begrenzte Zeit nach Kamerun zu entsenden, um zusammen mit einheimischem Personal die deutschen Bestände zu ordnen und zu verzeichnen. Am 6. August 1971 wurde dem Vorhaben zugestimmt. Nach Lösung diverser organisatorischer, finanzieller und personeller Probleme konnte das Vorhaben in den Jahren 1974/75 realisiert werden. '
In einem sich anschließenden Projektabschnitt, beginnend im Jahre 1983, sollte auf dem Wege des Mikrofilmaustausches der Aktenbestand verfilmt werden, wobei die technische Ausrüstung dem Nationalarchiv überlassen werden sollte, nachdem während der Verfilmungsaktion einheimisches Personal entsprechend geschult wurde. Die in Kamerun belichteten Filme wurden im Bundesarchiv entwickelt, kontrolliert und dupliziert. Das Nationalarchiv in Yaounde erhielt einen Duplikatfilm.
Inhaltliche Charakterisierung: Sonderaufgaben des Gouverneurs von Kamerun, Inbesitznahme, Organisation und Verwaltung des Schutzgebiets; Obergericht für die Schutzgebiete Kamerun und Togo; Bezirksgerichte Douala, Kribi, Lome und Victoria;Verwaltungsdienststellen und sonstige Einrichtungen mit regionaler und Lokaler Zuständigkeit; Schutztruppe für Kamerun; Ortsgruppe Douala in der Landesgruppe Kamerun der NSDAP-AO.
Erschließungszustand: Findbuch 1994
Zitierweise: BArch R 175-I/...
Verwaltung des deutschen Schutzgebietes Kamerun, 1884-1916
979 Aufbewahrungseinheiten
Archivbestand
deutsch
Fremde Archive: Originalakten befinden sich im Nationalarchiv von Kamerun in Yaounde.
Amtliche Druckschriften: Allgemeine Verfügungen des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, Jg. 1-3, Ber-lin 1891-1893.
Die Landesgesetzgebung des Deutsch-Ostafrikanischen Schutzgebiets. Systematische Zusammenstellung der in Deutsch-Ostafrika geltenden Gesetze, Verordnungen usw. Hrsg. vom Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika, 2 Bde, 2. Aufl., Tanga, Daressalam 1911.
Literatur: Helmuth Stoecker: Kamerun unter deutscher Kolonialherrschaft. Berlin 1960
Katalog des deutschen Kolonialarchivs in Kamerun. Bearb. von Eldrigde Mohammadou. 1972
Amtliche Druckschriften: Allgemeine Verfügungen des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, Jg. 1-3, Ber-lin 1891-1893.
Die Landesgesetzgebung des Deutsch-Ostafrikanischen Schutzgebiets. Systematische Zusammenstellung der in Deutsch-Ostafrika geltenden Gesetze, Verordnungen usw. Hrsg. vom Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika, 2 Bde, 2. Aufl., Tanga, Daressalam 1911.
Literatur: Helmuth Stoecker: Kamerun unter deutscher Kolonialherrschaft. Berlin 1960
Katalog des deutschen Kolonialarchivs in Kamerun. Bearb. von Eldrigde Mohammadou. 1972
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 10:58 MESZ