Mainz, 1559.01.10. 1) (Schultheiß Konrad Vogt). In Ergänzung des Testaments Herrn Gerhards v. Lichtenaue (s. folg.) erklärt seine Frau Ottilia, dass sie sich dahin verglichen hätten, dass, falls er vor ihr stürbe, sie ihr Zugebrachtes zurückerhalten solle und damit zufriedengestellt sei. Z.: Damian Heft, lic., Hieronymus Engelmann, Burggraf, Bernhard Schmuck, Saaldiener, Adolarius Rosing, Mathias Eichhorn, Johann Vetter und Hans Winther, B. (Unterschrift der Zeugen für den letztgenannten der erstgenannte.). 2) Gerhard von Lichtenaue, Beseher zu Vilzbach, macht, gesunden Leibes sein Testament: 1) Begräbnis in der Pfarrkirche St. Ignaz neben seiner + Frau Getze. 2) Er vermacht: Hausarmen 20. fl. für Wolltuch; seinen Geschwistern und deren Kindern zusammen 20 fl.; seiner Frau Ottilia, Tonges Marktschiffers Ww., 500 Taler und das Wohnhaus zu Vilzbach, 1 1/2 M. Weingarten, oben neben der Kartause (davon 200 Taler zu Eigentum, 300 Taler und das übrige zum Nießbrauch und nach ihrem Tod an seinen Vetter Jakob Pletz), ferner ihre zugebrachten Güter (einschließlich 500 fl. Bargeld). Alles übrige erhält sein Vetter Jakob Pletz, Enkel des Bruders Jakob von Lichtenaue. Alle früheren letztwilligen Abmachungen sind kassiert. Als Vormünder des Haupterben bestimmt er Leonhard Schmuck, nassauischen Zollschreiber zu Vilzbach, und Hans Gößlin, Holzflößer. Wer diesem Testament zuwiderhandelt, zahlt dem Kurfürsten und dem Weltlichen Gericht zu Mainz je 100 fl. Strafe. S. des Testators. 3) (undatiert): Gerhard von Lichtenaue erklärt, dass seine + Frau Getze 1552 ihren Erben von Weilmünster und anderswoher vermacht, diese Summe aber 1557 auf 10 fl. verkürzt habe. Die Erben haben diesen Betrag nicht in Empfang genommen, da sie die letzte Abmachung nicht anerkennen. Es dürfen ihnen fernerhin nur 10 fl. ausgehändigt werden. Unterschrift des Ausstellers.