Revers des Jobst Hermann Winterberg zu folgender Belehungsurkunde: Friedrich Wilhelm, Bischof von Paderborn und Hildesheim, belehnt den Jobst Hermann Winterberg zu Oberschledorn mit dem von der vormals Büren’schen Lehnkammer abhängenden dritten Teil des Gutes Keddinghausen im Amt Medebach, wie ihn Johann Hermann Knoche und dessen Vorfahren mit Baumgarten und Saalbecke besessen haben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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