Notariell beglaubigte Abschrift der Urkunde, in der Fürstbischof Erich von Sachsen- Lauenburg bestimmt, daß Schloß, Wigbold und Amt Harpstedt, welche an den Amtmann Wilhelm von dem Bussche verpfändet sind, nach dessen Tod an Jost Korff fallen sollen, jedoch vorbehaltlich der Einlösung des Pfandes

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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