Klaus Dietz aus Ohnastetten, wegen Jagdvergehens im herzoglichen Forst gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde mit der Auflage freigel., sein Vergehen dem Landesherrn bis Weihnachten abzutragen und sich auf Mahnung seiner Obrigkeit bzw. des Forstmeisters zu Urach an dem Ort zu stellen, wohin er gewiesen würde und sich nicht unerlaubt davon zu entfernen, schwört U. und gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen und zeitlebens keinerlei Waidwerk mehr zu treiben noch anderen dabei zu helfen oder dazu zu raten. Er stellt drei Bürgen, die sich verpflichten, im Falle des Bruchs dieser Verschreibung oder der Verheimlichung von Jagdvergehen und Wildfrevlern der Herrschaft 50 fl zu bezahlen bzw. sich auf obrigkeitliche Weisung zu stellen und nicht wegzugehen, bis diese Summe bezahlt ist. - Bürgen: 1) Hans Rau, B. und des Gerichts zu Urach 2) Konrad Bremlocher aus Ohnastetten 3) Josef Veihel aus Dettingen an der Erms.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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