Johann von Wyler, Vogt zur Heyden, und benannte Schöffen des Gerichts zur Banck, bestätigen auf Ansuchen Wilhelms v. d. Bongart nach vorherigem Verhör der Zeugen, daß im Jahre 1564 vor inzwischen verstorbenen Gerichtspersonen die v. d. Bongart die Summe von 1000 Goldgulden zur Bezahlung des Wilhelm v. d. Horst, Herrn zu Heimerzheim, deponiert hätten. Verhört werden der ehemalige Vogt Johann Forst und der ehemalige Gerichtsbote Symon Kockartz.