Herre Gunsen zu Simonsberg urkundet, dass von den Vorstehern des Gasthauses St. Jürgen zu Husum, Matz Nommensen, Wunneke Syverdes, Evert Johanszen und Simon Olde, ihm und seiner Frau Syge gegen Zahlung von 300 Mark lübsch freie Wohnung, welche bisher der verstorbene Broder Hansen inne hatte, und täglicher Unterhalt im Gasthaus gewährt worden ist und dass seine sowie seiner Frau Habe nach ihrer beider Tode dem Gasthaus zufallen soll. Mitsiegler: Vedder Nommensen und Hans Levessen, beide zu Husum. d.d. 1549 des mandages vor Gregorii.
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Herre Gunsen zu Simonsberg urkundet, dass von den Vorstehern des Gasthauses St. Jürgen zu Husum, Matz Nommensen, Wunneke Syverdes, Evert Johanszen und Simon Olde, ihm und seiner Frau Syge gegen Zahlung von 300 Mark lübsch freie Wohnung, welche bisher der verstorbene Broder Hansen inne hatte, und täglicher Unterhalt im Gasthaus gewährt worden ist und dass seine sowie seiner Frau Habe nach ihrer beider Tode dem Gasthaus zufallen soll. Mitsiegler: Vedder Nommensen und Hans Levessen, beide zu Husum. d.d. 1549 des mandages vor Gregorii.
LASH, Urk.-Abt. 185 Nr. 322
Urk.-Abt. 185 Stadt Husum: Stadt Husum
Urk.-Abt. 185 Stadt Husum: Stadt Husum >> 1 Urkunden
1549
Enthält: Ausfertigung, Pergament, mit drei Siegeln
Verzeichnung
1549 März 11
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.20252025, 12:27 MEZ