Barbla, Ehefrau des Hans Gering, B. zu Stuttgart, vormals vom Stadtgericht Stuttgart wegen ihres ungebührlichen Verhaltens gegen ihre Nachbarn und Gotteslästerung ein Jahr lang aus Stadt und Amt Stuttgart verwiesen, jedoch auf Bitten und in Ansehung ihres Ehemannes und ihrer Kinder begnadigt und vorzeitig mit der Auflage eingelassen, sich bis zum Ablauf des Verbannungsjahres zuhause aufzuhalten und ihr Haus nur zu verlassen, um in der Kirche das Wort Gottes zu hören und zur Erhaltung ihrer Hauswirtschaft auf dem Markt einzukaufen, auch sträfliche Handlungen und Gotteslästerungen zu unterlassen und sich besser als bisher zu betragen, gelobt eidlich, dies alles zu befolgen, und schwört U.