Friedrich [III.], Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, trifft Festlegungen wegen der ihm und seinen Brüdern Balthasar und Wilhelm [I.], Markgrafen von Meißen, im Zusammenhang mit der Verlobung (fruntschaft) [zwischen seinem Sohn Friedrich IV. und Kaiser Karls IV. Tochter Anna] vom Kaiser und dessen Sohn König Wenzel zugesagten 10000 Schock [Groschen] und der ebenfalls in diesem Zusammenhang vorgenommenen [Eventual-]huldigung der Städte Brüx (Brux) und Laun (Lune) gegenüber ihm und seinen Brüdern. Falls die Ehe nicht zustande kommen sollte, sollen die 10000 Schock [Groschen] allein an Friedrich [III.], dessen Ehefrau Katharina und deren Kinder fallen. Friedrich [III.] sichert im Gegenzug zu, dass er beim Kaiser, dessen Sohn König Wenzel oder deren Erben erwirken wird, dass seine Brüder von allen im Zusammenhang mit der Eheberedung geleisteten Gelübden gelöst werden. Danach soll auch die Huldigung der Städte Brüx und Laun gegenüber seinen Brüdern außer Kraft treten. Falls das Beilager jedoch zustande kommen sollte und der Kaiser, dessen Sohn König Wenzel oder deren Erben das vereinbarte Geld bezahlen, soll Friedrich [III.] zuvor die Lösung seiner Brüder von den im Zusammenhang mit der Eheberedung gegenüber dem Kaiser und dessen Sohn König Wenzel geleisteten Gelübden bewirken. - Siegel des Ausstellers angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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