Henneke von Oydingen und sein Sohn Johann versetzen ihren Hof zu "Deypenbeke", auf dem zur Zeit Hannes der Grote sitzt, und ihren Hof zu Oedingen (Odingen), auf dem Heynman Brotman sitzt, an Hermann von Bynole und seine Erben für 45 Oberländische Rheinische Gulden, die an Hermann am nächsten St. Martinstag zu zahlen sind. Wenn die Zahlung zu diesem Termin nicht erfolgt, kann Hermann die Höfe versetzen, verkaufen oder nützen, bis die Summe ganz bezahlt ist. Siegelankündigung des Henneke auch im Namen seines Sohnes und Siegelbitte an Ernst von Snellenberg. Datum 1422 März 18 (quarta feria post oculi)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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