Die drei Brüder Werner, Heinrich (miles) und Gerhard (Kleriker an St. Adalbert in Aachen) von Gronsveld hatten einen Vertrag geschlossen, nach dem ihr väterliches Erbe nicht veräußert werden dürfe, sondern an den nächsten Erben fallen solle. Nach dem Tod seiner Brüder verkaufte Gerard jedoch den Hof „ter Warden“ in Heugem (Hoeghen) nahe Maastricht an Johann von Bronkhorst und Batenburg. Gegen diese Veräußerung klagten Werner und Gerard von Amstenrade sowie Walram Brembt von Vernich als Neffen Gerhards vor dem Schultheiß und den Schöffen von Heugem. Die nach dem Tod Werners und Gerards von Amstenrade nachrückenden Erben und Walram von Vernich appellierten an Schultheiß und Schöffen von Lüttich, wurden dort jedoch zurückgewiesen. Das durch Schultheiß und Schöffen von Lüttich ergangene Urteil fechten sie vor dem RKG als nichtig an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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