Erbschaftsstreit insbesondere um die unbewegliche Hinterlassenschaft der Jutta zu Westrum (Westrop), im Gerichtsbezirk von Esch (Kr. Köln) zwischen den Appellanten als ihren Kindern aus der ersten Ehe mit Johann von Langel und deren Erben und den Appellaten als ihren Nachkommen aus dritter Ehe. Die 1. und 2. Instanz gaben der Forderung der Appellaten auf Teilung des Erbes zu gleichen Teilen statt.
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Erbschaftsstreit insbesondere um die unbewegliche Hinterlassenschaft der Jutta zu Westrum (Westrop), im Gerichtsbezirk von Esch (Kr. Köln) zwischen den Appellanten als ihren Kindern aus der ersten Ehe mit Johann von Langel und deren Erben und den Appellaten als ihren Nachkommen aus dritter Ehe. Die 1. und 2. Instanz gaben der Forderung der Appellaten auf Teilung des Erbes zu gleichen Teilen statt.
AA 0627, 3325 - L 85/261
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
1570 - 1599
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Wilhelm (von Langen), Schultheiß von Langel (Rheinisch- Bergischer Kr.), Sohn der Jutta von Westrum (Westrop), und Hein von Fuelen (Vuilen), Gatte der Cäcilia von Langel und Schwiegersohn der Jutta von Westrum, und Konsorten: Adam Jakobs (Sohn) von Westrum (Westrop), Wilhelm Spurckel (Spoerckel) von Merkenich (Stadt Köln) und seine Frau Jutta, Theis Johanns (Sohn) von Westrum, Thonis zu Lach, Wernher von Langel und Adolf Weinhaus von Monheim zu Dormagen, seit 1588 auch Henrich Wirt zu Bergerhof, Schultheiß zu Langel, Ursula Bisen, Gattin des Engel zu Hittorp und Tochter des Schultheißen Johann Wilhelm von Langel, Mergen, Wirtin zu Fuelen und Johann Wilhelms Tochter, Barbara, Johann Wilhelms Witwe, zu Monheim, Mattheis zu Langel in der Schmitten und seine Frau Sophia, Tilman Wilhelm, Johann Wilhelms Sohn, und die Witwe des Adam von Westrum und Werner von Dormagen zu Langel, (Bekl.) Beklagter: Johann von Lach(en) zu Lach, Tilmann Spurckel von Veltkassel, Johann Dochscher (Tuchscherer) zu Langel, Aloff zu Langel, Hermann Schumacher zu Fuelen und auch zu Lach, Wilhelm in Conenhof (Wilhelm Coenen) zu Langel, Hein Spellenkremer und seine Frau Nela (Neltgen, Naitgen), und Dederich am Esel zu Langel, Kinder des verstorbenen Heinz von (zu) Veltkassel (Urdkessel, Kassel) und der Bela, seit 1599 Dieterich Duechscherer (Tuchscherer) von Langel (Dieterich Langen), Sohn des Johann Dochscher, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Kilian Reinhard 1570 - Dr. Ludwig Stahl 1570 - Dr. Johann Vest 1573 - Dr. Johann Grönberg(er) 1573 - Dr. Ludwig Stahl 1573 - Dr. Johann Michael Fickler 1573 - Lic. Johann von Vianden 1589 - Dr. Johann Jakob Kremer 1589 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Laurentius Wildhelm 1570 - Dr. Alexander Reifsteck 1570 - Dr. ChristoffReifsteck 1570 - Dr. Johann Vest 1570 - Dr. Johann Grönberger 1570 - Dr. Philipp Seiblin 1570 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Landgericht (Vogt und Schöffen) zu Esch 1559 - 1561 - 2. Kurköln. Kommissare (Dr. Johann von Broich und Lic. Johann Hürstgen) 1561 - 1570 - 3. RKG 1570 - 1599 Beweismittel: Zeugenrotulus, aufgemonnen durch den kurköln. Kommissar Lic. Johann Hürstgen (Q 7 = 8 = 16). Vergleich (Transaktion) von 1578 (Q 22). Zeugenrotulus der RKG-Kommission unter der Leitung des Lic. Ludwig Falckenberg von 1584 (Q 29). Beschreibung: 14 cm, 507 Bl., lose; Q 1 - 8, 10 - 13, 15 - 33, 7 Beilagen von 1570 - 1599, es fehlen Q 9 und 14.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:30 MESZ