Erbschaftsstreit insbesondere um die unbewegliche Hinterlassenschaft der Jutta zu Westrum (Westrop), im Gerichtsbezirk von Esch (Kr. Köln) zwischen den Appellanten als ihren Kindern aus der ersten Ehe mit Johann von Langel und deren Erben und den Appellaten als ihren Nachkommen aus dritter Ehe. Die 1. und 2. Instanz gaben der Forderung der Appellaten auf Teilung des Erbes zu gleichen Teilen statt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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