Beilegung des Streits mit den Rittern von Sondheim und Wernswig um den Zehnten zu Hustede
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Urk. 18, 61
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1254
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1250-1259
1254
Ausf. Perg. - 2 Sg. anh.: 1. DreieckSg. Widekinds von Holheim (besch.); U.: [...] DE HOLC[...]M. 2. DreieckSg. der Stadt Homberg, Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.281 Nr.9, 7
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Acta sunt hec anno domini 1254
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Konrad (C.) Schultheiß, Burgmannen (castrenses) und Schöffen zu Homberg (Hoenberg) bekunden, daß der Streit zwischen Abt und Konvent von Cappel einerseits und den Rittern Hartmann (H.) von Sondheim (Suntheim) und Albert (A.) von Wernswig (Werniswig) andererseits um den Zehnten in Hustede auf Veranlassung (ex inductu discretorum uirorum sanioribus ac senioribus) Riperts von Seigertshausen Sigehardishusen), Heinrichs von Schloßrode (Slatisrode) sowie des Hartmann Scarsais wie folgt entschieden wurde: Nach deren eidlicher Aussage (qui iurati in animas suas dixerunt) habe das Stift von alters her ein gesichertes Recht (ius firmum et stabile) an diesen Gütern besessen. Daraufhin leisten die genannten Ritter mit ihren Ganerben Verzicht.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (13.Jh.) In Hustede. (14.Jh.) Super decima in Hustede
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: Widekind (W.) von Holzheim 'ex parte militum' und die Stadt Homberg 'ex parte ciuium'
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 94v-95r
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List, Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.189
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Konrad (C.) Schultheiß, Burgmannen (castrenses) und Schöffen zu Homberg (Hoenberg) bekunden, daß der Streit zwischen Abt und Konvent von Cappel einerseits und den Rittern Hartmann (H.) von Sondheim (Suntheim) und Albert (A.) von Wernswig (Werniswig) andererseits um den Zehnten in Hustede auf Veranlassung (ex inductu discretorum uirorum sanioribus ac senioribus) Riperts von Seigertshausen Sigehardishusen), Heinrichs von Schloßrode (Slatisrode) sowie des Hartmann Scarsais wie folgt entschieden wurde: Nach deren eidlicher Aussage (qui iurati in animas suas dixerunt) habe das Stift von alters her ein gesichertes Recht (ius firmum et stabile) an diesen Gütern besessen. Daraufhin leisten die genannten Ritter mit ihren Ganerben Verzicht.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (13.Jh.) In Hustede. (14.Jh.) Super decima in Hustede
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: Widekind (W.) von Holzheim 'ex parte militum' und die Stadt Homberg 'ex parte ciuium'
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 94v-95r
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List, Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.189
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ