Streit um "Stolpersteine" - Der Kampf der Familie Erbslöh
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/022 R110073/102
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/022 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2011
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20. Oktober 2011
Zwei Mal sind sie vor Gericht gezogen, zwei Mal sind sie gescheitert. Aufgeben will das Ehepaar Erbslöh aber nicht. Das Problem: die beiden "Stolpersteine" vor ihrem Haus in Stuttgart. Zwei in den Bürgersteig eingelassene Messingtafeln, die an das Schicksal eines jüdischen Ehepaars erinnern sollen, das während des NS-Regimes dort gewohnt hat. Ein Mahnmal zum Gedenken an Max und Mathilde Henle, die beide 1942 ums Leben kamen. Zwei "Stolpersteine" von mittlerweile 27.000, die der Kölner Künstler Gunter Demnig in ganz Europa verlegt hat.
Erbslöhs, die Besitzer des Hauses, sagen: die Steine sollen weg. Denn sie würden den Wert ihres Hauses mindern. Außerdem seien sie "historisch falsch". Die Vorfahren der Erbslöhs hätten gar nichts mit den Verbrechen der Nationalsozialisten zu tun. Siegfried Bassler von der Stuttgarter "Stolperstein"-Initiative hält dagegen: die Gedenktafeln lägen grundsätzlich vor dem letzten frei gewählten Wohnsitz der Opfer und das sei hier der Fall. Außerdem gehe es bei den "Stolpersteinen" nicht darum, die damaligen Hausbesitzer an den Pranger zu stellen, sondern um das Gedenken an die verfolgten Juden.
Erbslöhs, die Besitzer des Hauses, sagen: die Steine sollen weg. Denn sie würden den Wert ihres Hauses mindern. Außerdem seien sie "historisch falsch". Die Vorfahren der Erbslöhs hätten gar nichts mit den Verbrechen der Nationalsozialisten zu tun. Siegfried Bassler von der Stuttgarter "Stolperstein"-Initiative hält dagegen: die Gedenktafeln lägen grundsätzlich vor dem letzten frei gewählten Wohnsitz der Opfer und das sei hier der Fall. Außerdem gehe es bei den "Stolpersteinen" nicht darum, die damaligen Hausbesitzer an den Pranger zu stellen, sondern um das Gedenken an die verfolgten Juden.
0'03
Audio-Visuelle Medien
Stuttgart S; Mahnmal
Judenverfolgung
Mahnmal; Stolpersteine
Rassismus
Rechtswesen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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