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Es wird die bestehende Verordnung beibehalten, dass das für Fuhren zu entrichtende Wegegeld von der Bergstraße her in Bessungen und von Frankfurt her in Arheilgen zu entrichten ist
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Es wird die bestehende Verordnung beibehalten, dass das für Fuhren zu entrichtende Wegegeld von der Bergstraße her in Bessungen und von Frankfurt her in Arheilgen zu entrichten ist
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.2 Straßenverkehr, Chausseegeld
Darmstadt, 1781 August 28
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Bessungen
Vermerke: Deskriptoren: Frankfurt
Vermerke: Deskriptoren: Arheilgen
nur Xerokopien
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