Beendigung des Streites zwischen dem Stift Immichenhain und den Gebrüdern Hen und Contze Lieben.
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Urk. 31, 281
Urk. 31, A II, Kloster Immichenhain
Urk. 31 Kloster Immichenhain - [ehemals: A II]
Kloster Immichenhain - [ehemals: A II] >> 1501-1600
1516 September 11
Ausf. Perg., 2 Siegel hängen an
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: dornstack nach nativitatis Marie virginis
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Vlifex und Johann Loeber, Rentmeister zu Ziegenhain und Neukirchen, machen bekannt, dass sie auf Befehl der Landgräfin Anna von Hessen und der verordneten Räte des Fürstentums Hessen einen Streit zwischen dem Stift Immichenhain und den Gebrüdern Hen und Contze Lieben beendet haben, und zwar aufgrund eines Urteils, welches die Räte zu Marburg erlassen hatten, dass nämlich die Brüder ihren halben Teil des Hofes zu Volkersdorf freigeben, für die Besserung des Hofes aber vom Stift in einer von tüchtigen Männern festzulegenden Höhe entschädigt werden sollten. Gemäß dem Befehl haben die Rentmeister auf Dienstag nach Ägidii (3. September) folgende Leute nach Volkersdorf bestellt: Hen Gryn von Niedergrenzebach, Hermann Lockert von Zella, Hen Densmer von Loshausen, Schöffen und Untersassen des Amtes Ziegenhain, Hen Kruse, Hofmann von Riebelsdorf, Hunckelen Hynssen von Schrecksbach, Schöffen und Untersassen des Amtes Neukirchen, sowie Nothenn von Schrecksbach und Meister Hans Zimmermann, Zimmerleute daselbst. Nach Besichtigung des Hofes und Anhörung aller Standpunkte hat sich das Gericht auf Donnerstag nach Nativitatis Mariä (11. September) vertagt. An diesem Tag ist nach abermaliger Besichtigung die Entschädigung auf 80 Gulden festgelegt worden. Das Stift hat sich zur Zahlung bereit erklärt bis zum Tag St. Peter ad Kathedram (22 Februar). Die Gebrüder Lieben sind einverstanden, nach der Zahlung den Hof zu räumen und die den Hof betreffende Urkunde auszuliefern.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Vlifex, Johann Loeber
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Vlifex und Johann Loeber, Rentmeister zu Ziegenhain und Neukirchen, machen bekannt, dass sie auf Befehl der Landgräfin Anna von Hessen und der verordneten Räte des Fürstentums Hessen einen Streit zwischen dem Stift Immichenhain und den Gebrüdern Hen und Contze Lieben beendet haben, und zwar aufgrund eines Urteils, welches die Räte zu Marburg erlassen hatten, dass nämlich die Brüder ihren halben Teil des Hofes zu Volkersdorf freigeben, für die Besserung des Hofes aber vom Stift in einer von tüchtigen Männern festzulegenden Höhe entschädigt werden sollten. Gemäß dem Befehl haben die Rentmeister auf Dienstag nach Ägidii (3. September) folgende Leute nach Volkersdorf bestellt: Hen Gryn von Niedergrenzebach, Hermann Lockert von Zella, Hen Densmer von Loshausen, Schöffen und Untersassen des Amtes Ziegenhain, Hen Kruse, Hofmann von Riebelsdorf, Hunckelen Hynssen von Schrecksbach, Schöffen und Untersassen des Amtes Neukirchen, sowie Nothenn von Schrecksbach und Meister Hans Zimmermann, Zimmerleute daselbst. Nach Besichtigung des Hofes und Anhörung aller Standpunkte hat sich das Gericht auf Donnerstag nach Nativitatis Mariä (11. September) vertagt. An diesem Tag ist nach abermaliger Besichtigung die Entschädigung auf 80 Gulden festgelegt worden. Das Stift hat sich zur Zahlung bereit erklärt bis zum Tag St. Peter ad Kathedram (22 Februar). Die Gebrüder Lieben sind einverstanden, nach der Zahlung den Hof zu räumen und die den Hof betreffende Urkunde auszuliefern.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Vlifex, Johann Loeber
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ