Wiederbesetzung der ordentlichen Professur für Prozess- und Kriminalrecht des Prof. Gesterding (Tod 1841) und Prof. Schildener (Tod 1843), Ernennung der Prof. Planck und Pütter zu Ordinarien
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St. 763
Sortierung: 00110
2.5./I Juristische Fakultät
Juristische Fakultät >> 03. Personalangelegenheiten >> 03.02. Professoren >> 03.02.02. Errichtung und Besetzung von Lehrstühlen
1842-1845
Enthält v.a.: Aufforderung des Ministeriums zur gutachterlichen Äußerung zwecks Ausfüllen der Unterrichtslücke durch das Ableben des Prof. Gesterding. - Entwurf und Gutachten der Fakultät. - Vorschläge wegen Anstellung eines Lehrers für Prozeß- und Kriminalrecht: Prof. von Tigerström, Advokat Dr. Briegleb (Erlangen), Dr. Geib (Zürich), Prof. Planck (Basel). - Bitte um Anstellung des PD Dr. von Glöden (Rostock) als a.o. Professor der Rechte an die Universität. - Wiederbesetzung des durch den Tod des Prof. Schildener freigewordene Lehrstelle. - Besetzung der Professur für Zivilprozeß, Kriminalrecht und Kriminalprozeß und Ernennung des Prof. Planck zum o. Professor. - Ernennung des a.o. Prof. Pütter zum o. Professor.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ