Rep. 188 Sportzentrum (Bestand)
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Rep. 188
Universitätsarchiv Regensburg (Archivtektonik) >> Bestände UAR >> Universität Regensburg >> Zentrale Einrichtungen
Bemerkungen Institutionengeschichte: Die Einführung der Leibesübungen in das 1. Vorlesungsverzeichnis waren eine große Starthilfe für den Universitätssport. Auch der Kleine Senat hat durch die Ernennung eines "Senatsbeauftragten für Sportangelegenheiten" seinen Willen zur Unterstützung des Universitätssportes klar zum Ausdruck gebracht. Die Ernennung erfolgte im Sommer 1967 an OStR Dr. Haimerl. Zum 1. Vorsitzenden der Kommission für Sportangelegenheiten der UR wurde Prof. Dr. Helmut Rix ernannt. Zunächst werden an der Universität Regensburg Lehrveranstaltungen in den Leibesübungen nur im Rahmen eines sog. "Freiwilligen Sports" durchgeführt. Über 550 Angehörige der Universität nahmen im WS 1968/69 an den 27 Übungsangeboten des Sportprogrammes teil. Dies galt damals als außergewöhnlich hohe Sportbeteiligung. Die Ausbildung von Turnphilologen war ab dem WS 1970/71 in Regensburg vorgesehen. Allerdings verschob sich dieser Termin später, da mit der Fertigstellung der Anlagen erst im Frühjahr bzw. Sommer 1972 zu rechnen war. Der Sportbetrieb an der Universität Regensburg litt in der Anfangsphase besonders darunter, dass keine eigenen Anlagen zur Verfügung standen. Die Fertigstellung des Sportzentrums lies somit einen kräftigen Aufschwung erwarten. 1971 wurde Prof. Lutter zum Leiter des Sportzentrums und Inhaber des Lehrstuhls für Sportpädagogik ernannt. Ein Jahr später wird das Sportzentrum eröffnet, die Außenanlagen werden errichtet und die ersten Studenten mit Hauptfach Sport konnten beginnen. Im WS 1974/75 wurde am Sportzentrum erstmals eine Ausbildung für das Lehramt an den Gymnasien bzw. Realschulen vollständig durchgeführt. Im selben Semester wurden für das Fach Sport erstmals Zulassungsbeschränkungen erlassen. Die Höchstzahl wurde damals auf 30 Studenten festgelegt. Nachdem sich gezeigt hatte, dass die Übungsstätten des Sportzentrums aufgrund der mehrfachen Inanspruchnahme überbelegt und die Raumverhältnisse beschränkt sind, wurde vonseiten des Sportzentrums die Planung und der Bau weiterer Übungsstätten angeregt. Am Hochschulsport sind im SS 1985 ca. 16.000 Studierende und 2.000 Bedienstete der Universität, der Fachhochschule und der Beamtenfachhochschule Regensburg teilnahmeberechtigt. Das Angebot war vorwiegend auf den Breitensport ausgerichtet, jedoch fand auch der Wettkampfsport genügend Berücksichtigung. Das Sportzentrum veröffentlicht zweimal jährlich sein Sportangebot als Halbjahresprogramm in der Broschüre "Uni-Sport Regensburg". Vorwort Bestandsgeschichte Die Abgabe des Bestandes erfolgt im Oktober 2021 durch Frau Hoja. Im Frühjahr 2022 wurde der Bestand verzeichnet.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 11:18 MESZ