Katharina Vogler, Witwe des verstorbenen Hans Hönnis zu Steinhilben, verkauft mit Zustimmung der Herrschaft und mit Rat ihrer von der Obrigkeit verordneten Pfleger, Theuß Knöhr und Michael Binder, dem Georg Pfeiffer zu Steinhilben ihr von der Vakanzpflegschaft zu Trochtelfingen innehabendes Lehen, der Zehnthof genannt, Haus, Hof, Scheuer und Garten beieinander (Anlieger: Jakob Gauch; Jakob Hainzelmann; gemeine Gasse; Georg Hainzelman) samt Äckern und Wiesen mit allen Rechten und allem Zubehör, wie sie und davor Johannes Gauch diese innehatten. Daraus gehen jährlich an Martini an die Vakanz 1 Scheffel, 1 Viertel, 1 Imi Vesen, 1 Scheffel, 1 Viertel, 1 Imi Hafer, 20 Kreuzer 6 Kreuzer Boderzins; an die Maria Magdalenenpfründe 2 Gulden 20 kr; dem Heiligen zu Trochtelfingen 2 Gulden; aus einem in dem Kauf verstandenen Gärtle beim Hof 1 kr; aus einem anderer Gärtle dabei 2 kr. Die Verkaufssumme beträgt 730 Gulden Landeswährung (jeden Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet), über deren Zahlung zwei gleichlautende Schuldbriefe ausgefertigt werden, der eine für die Aussteller, der andere für den Käufer
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Katharina Vogler, Witwe des verstorbenen Hans Hönnis zu Steinhilben, verkauft mit Zustimmung der Herrschaft und mit Rat ihrer von der Obrigkeit verordneten Pfleger, Theuß Knöhr und Michael Binder, dem Georg Pfeiffer zu Steinhilben ihr von der Vakanzpflegschaft zu Trochtelfingen innehabendes Lehen, der Zehnthof genannt, Haus, Hof, Scheuer und Garten beieinander (Anlieger: Jakob Gauch; Jakob Hainzelmann; gemeine Gasse; Georg Hainzelman) samt Äckern und Wiesen mit allen Rechten und allem Zubehör, wie sie und davor Johannes Gauch diese innehatten. Daraus gehen jährlich an Martini an die Vakanz 1 Scheffel, 1 Viertel, 1 Imi Vesen, 1 Scheffel, 1 Viertel, 1 Imi Hafer, 20 Kreuzer 6 Kreuzer Boderzins; an die Maria Magdalenenpfründe 2 Gulden 20 kr; dem Heiligen zu Trochtelfingen 2 Gulden; aus einem in dem Kauf verstandenen Gärtle beim Hof 1 kr; aus einem anderer Gärtle dabei 2 kr. Die Verkaufssumme beträgt 730 Gulden Landeswährung (jeden Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet), über deren Zahlung zwei gleichlautende Schuldbriefe ausgefertigt werden, der eine für die Aussteller, der andere für den Käufer
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 172 T 2 Nr. 36
Repert. XIX, B 5, Nr. 19 Kasten F, Fach 205 (dafür rot: B 52)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 172 T 2 Herrschaft Trochtelfingen: Urkunden
Herrschaft Trochtelfingen: Urkunden >> 1. Urkunden
1656 Juni 23
Urkunden
Siegler: fürstlich fürstenbergische Herrschaft Trochtelfingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Kanzleisekretsiegel; Siegel abgegangen
Vermerke: weitgehend stark gebräunt, sodaß die Schrift stellenweise nur schwer lesbar ist||Dorsualvermerk: [soweit noch erkennbar] Vermerk über einer Verkauf des Hofes durch die Pfleger der Katharina Vogler um 750 fl. 1663, Trochtelfingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Kanzleisekretsiegel; Siegel abgegangen
Vermerke: weitgehend stark gebräunt, sodaß die Schrift stellenweise nur schwer lesbar ist||Dorsualvermerk: [soweit noch erkennbar] Vermerk über einer Verkauf des Hofes durch die Pfleger der Katharina Vogler um 750 fl. 1663, Trochtelfingen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:46 MESZ
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