Es wird bekundet, dass in den Streitigkeiten zwischen Balthasar [Schuffeler], Johanniterkomtur zu Worms, einerseits und Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Kirchheim an der Weinstraße (Kirchem under Lyningen) andererseits der Komtur die Bannlegung der armen Leute wegen eines Reiswagens betrieben hat, den die armen Leute aus seinem Hof zum See genommen haben sollen. Der Komtur hat eingewilligt, dieses Betreiben einzustellen und sich gegen die Lösung der Untertanen aus dem Banne nicht zu sperren. Kurfürst Philipp von der Pfalz will die Sache vor seinem Hofgericht rechtfertigen lassen, worin beide Parteien eingewilligt haben, die Kost soll währenddessen stillstehen. Diese Vereinbarung ist in Anwesenheit der pfalzgräflichen Räte Bischof [Johann] von Worms, Graf Bernhard von Eberstein d. J., Jeremias vom Oberstein (Myas vom Steyn), Vogt zu Heidelberg, Doktor Bernhard Fröwis und Meister Hieronymus Flor aufgerichtet worden. Beide Parteien einen gleichlautenden Teil dieser als Chirograph gefertigten Vereinbarung.
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Es wird bekundet, dass in den Streitigkeiten zwischen Balthasar [Schuffeler], Johanniterkomtur zu Worms, einerseits und Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Kirchheim an der Weinstraße (Kirchem under Lyningen) andererseits der Komtur die Bannlegung der armen Leute wegen eines Reiswagens betrieben hat, den die armen Leute aus seinem Hof zum See genommen haben sollen. Der Komtur hat eingewilligt, dieses Betreiben einzustellen und sich gegen die Lösung der Untertanen aus dem Banne nicht zu sperren. Kurfürst Philipp von der Pfalz will die Sache vor seinem Hofgericht rechtfertigen lassen, worin beide Parteien eingewilligt haben, die Kost soll währenddessen stillstehen. Diese Vereinbarung ist in Anwesenheit der pfalzgräflichen Räte Bischof [Johann] von Worms, Graf Bernhard von Eberstein d. J., Jeremias vom Oberstein (Myas vom Steyn), Vogt zu Heidelberg, Doktor Bernhard Fröwis und Meister Hieronymus Flor aufgerichtet worden. Beide Parteien einen gleichlautenden Teil dieser als Chirograph gefertigten Vereinbarung.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 79
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1492 Oktober 29 (uff hute montag nach sant Symon unnd Judas tag apostolorum)
fol. 76v-77r
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Zeugen: einen gleichlautenden Teil dieser als Chirograph gefertigten Vereinbarung
Zeugen: einen gleichlautenden Teil dieser als Chirograph gefertigten Vereinbarung
Kopfregest: "Anlas zuschen dem comthur zu Worms sant Johans ordens und schiltheis gericht und gemeyn zu Kircheym".
Flor (Floer, Floerr), Hieronymus, von Heidelberg; Jurist, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, -1506
Fröwis (Frowis), Bernhard; Jurist, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, erw. 1469, 1496 tot
Oberstein, Jeremias (Myas) vom; Vogt zu Heidelberg, erw. 1466, 1500
Schuffeler, Balthasar; Johanniterkomtur zu Worms, erw. 1492, 1499
Kirchheim an der Weinstraße DÜW
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:17 MESZ
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