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Bischof Sigismund von Würzburg willigt ein, dass Anna v. Gemmingen, Witwe Eberhards v. Heusenstamm, und ihre Söhne Philipp, Eberhard und Goar das ...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1442 März 26
Konz. (!) Staatsarchiv Darmstadt, Gräfenhausen; Ausfertigung ehemals im gräfl. V. Schönbornschen Rentamt zu Heusenstamm. Mit Siegel (Vgl. Fr. Ritsert im Korrespondenzbl. des Gesamtvereins 32, 1884 S. 89 fälschlich zu 1441); Kopie (spätes 15. Jh.) Staatsarchiv Darmstadt, Gräfenhausen.; Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 101 v.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geg. zu Wirtzpurg am montag nach dem heiligen Palmtag 1442
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bischof Sigismund von Würzburg willigt ein, dass Anna v. Gemmingen, Witwe Eberhards v. Heusenstamm, und ihre Söhne Philipp, Eberhard und Goar das Dorf Gräfenhausen mit Zubehör zu Erzhausen, Gehaborn und Weiterstadt mit Ausnahme des großen Zehnten an die Grafen Johann und Philipp v. Katzenelnbogen für 2.500 Gulden wiederkäuflich verkaufen (Vgl. Nr. 4021), so wie bereits Eberhard v. Heusenstamm und dessen Frau Jutta das genannte Dorf mit Zubehör an den Grafen Johann v. Katzenelnbogen mit Zustimmung Bischofs Johanns von Würzburg für 1.500 Gulden verkauft hatten (vgl, Nrr. 2711, 2713.). Da Gräfenhausen Lehen des Stiftes Würzburg ist, sind die genannten Brüder Philipp, Eberhard und Goar v. Heusenstamm verpflichtet, dieses Lehen gegenüber dem Stift zu vermannen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 4017