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Verordnung: Wenn Parteien bei den ehemaligen Reichsgerichten anhängig gewesene und noch nicht entschiedene Prozesse fortsetzen wollen, so müssen die entsprechenden Unterlagen bei den Kanzleien in Wien oder Wetzlar angefordert werden (Ausfertigung drei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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