Bergamt Wettin (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
F 12 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 07. Wirtschaft (mit Bergbehörden bis 1990 und Bankwesen) >> 07.01. Bergbau >> 07.01.02. Vorgängerbehörden und nachgeordnete Behörden des Oberbergamts Halle
1624 - 1904
Findhilfsmittel: Findbuch von 1952 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Mit Erlass des Bergwerksprivilegs durch Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg im Jahre 1691 wurde die Einrichtung von Bergämtern sowie die Bestellung des Berghauptmanns, der Bergrichter und Bergmeister bewilligt.
Vermutlich kam es in den darauffolgenden Jahren zur Einrichtung eines Bergamtes in Wettin, denn mit Erlass der Interims-Ordonnanz vom 22. Mai 1696, wurde das gewerkschaftliche Bergamt zu Wettin dem Oberbergdirektorium zu Cölln an der Spree unterstellt.
König Friedrich Wilhelm I. beauftragte am 24. April 1714 die Magdeburgische Amtskammer in Halle/S. mit der Oberaufsicht über das gewerkschaftliche Bergamt in Wettin. Nach Übertragung der Bergaufsicht an die Magdeburgische Amtskammer verpachtete der König am 25. Mai 1714 ungeachtet der Einwände der Mitgewerken sowie ohne Hinzuziehung des Wettiner Bergamts die Wettiner und Löbejüner Steinkohlenwerke an Oberamtmann Daniel Lohse in Giebichenstein und Obermühleninspektor und Amtmann Johann Paul Stecher in Rothenburg. Lohse und Stecher konnten laut Pachtvertrag Beamte des Wettiner Bergamts eigenständig ernennen und entlassen bzw. das bestehende Bergamt auflösen. Beide Pächter nahmen als erstes die Auflösung des alten und Einrichtung eines neuen Bergamts vor, deren königliche und gewerkschaftliche Interessen von der Magdeburgischen Amtskammer vereidigt wurden.
Bedingt durch die Verpachtung erfolgte eine Trennung von der Verwaltung der Rothenburger Kupferschieferwerke.
1731 fiel die Verwaltung der Wettiner und Löbejüner Steinkohlenbergwerk, trotz des bis 1732 bestehenden Pachtvertrages, an den Landesherren und damit an die Magdeburgische Kriegs- und Domänenkammer, Salz- und Bergwerksdeputation in Halle/S. zurück.
Mit Erlass der Magdeburg-Halberstädter Bergordnung am 7. Dezember 1772 wurde das Magdeburg-Halberstädter Oberbergamt zu Rothenburg errichtet. Jenes Oberbergamt übernahm die gesamte betriebliche und wirtschaftliche Leitung der in den Provinzen Magdeburg, Halberstadt und Hohenstein betriebenen staatlichen und privaten Berg- und Hüttenwerke, Steinbrüche, Torfmoore und Kalkbrennereien.
Lediglich den Bergämtern zu Wettin und Rothenburg blieb die Selbständigkeit erhalten, denen aufgrund früherer Beleihungen die Aufsicht und Verwaltung des Kupferschiefer- und Steinkohlenbergbaus im Saalkreis und der Grafschaft Mansfeld vorbehalten war.
Im Jahre 1788 wurde das Bergamt dem Salzdepartement des Generaldirektoriums in Berlin unterstellt. Mittels Reskript vom 17. Februar 1794 folgte die durch den Minister von Heynitz erlassene Unterstellung unter das Magdeburg-Halberstädter Oberbergamt zu Rothenburg, bis am 12. Dezember 1795 die generelle Auflösung des Bergamts Wettin zum 1. Januar 1796 beschlossen wurde. Noch bevor die Auflösung vollzogen werden konnte, führten Departementsveränderungen auf der Ebene der Zentralverwaltung zur Wiedereinrichtung und Separierung des Bergamts Wettin und der Zuordnung unter die Oberaufsicht der Generalsalzadministration in Berlin.
Im Jahre 1805 wurde dann letztendlich für das Bergamt Wettin, das im Jahre 1772 errichtete Oberbergamt zu Rothenburg zuständig. Zwischen 1807 bis 1813 gelangte auch Wettin an das Königreich Westfalen. 1815 wurde die von der westphälischen Regierung eingesetzte Berghauptmannschaft der Elbe-Division aufgehoben und bis zur Wiederherstellung des Oberbergamtes eine Oberbergamtskommission zwischen Elbe und Weser, mit Sitz vorerst in Rothenburg dann in Halle/S., zuständig.
Am Unterstellungsverhältnis zum Oberbergamt, zunächst Rothenburg dann mit Sitz Halle/S., änderte sich nichts. Mittels Erlass vom 24. Januar 1853
wurden die Bergämter Kamsdorf und Wettin mit dem Bergamt zu Eisleben zum 1. Oktober 1853 vereinigt. Gebildet wurde ein Berggeschworenen-Revier Wettin und ab 1862/63 die Berginspektion Wettin zuständig.
Ende April 1893 erfolgte die endgültige Auflösung der Berginspektion Wettin und der damit verbundenen Grubenkasse, nachdem im Februar die Einstellung des königlichen Steinkohlenbergwerks erfolgte.
Bestandsinformationen: Mit Verpachtung der Wettiner Steinkohlenwerke im Jahre 1714 ergab sich eine Trennung von der Verwaltung der Rothenburger Kupferschieferwerke.
1716 erhielten die Pächter Lohse und Stecher den Befehl, aus dem Wettiner Bergamtsarchiv alle zum Erz- und Schieferbergwerk gehörigen Briefschaften, Rechnungen und Nachrichten über Rothenburg und der dortigen Gewerkschaft auszuhändigen. Somit war die Grundlage für die Bildung einer neuen Registratur geschaffen.
Im Jahre 1794 befand sich die Registratur noch immer nicht in der "vorgeschriebenen Ordnung", so dass der Registrator Zimansky beauftragt wurde, diese herzustellen. Vermutlich vollzog der damalige Registrator die Arbeiten leidlich, denn 1815 wurde noch der "schlechte und unordentliche Zustand" der Registratur vermerkt.
Mit Unterstellung des Bergamtes Wettin unter wechselnder Oberaufsichten, z.B. der Generalsalzadminstration in Berlin sowie dem Königlich-Niedersächsischen Oberbergamt zu Rothenburg, traten nachweislich zahlreiche Aktenabgaben ein.
Eine grundlegende Umarbeitung der Registratur nach neuem Geschäftsgang erfolgte nach Genehmigung durch das Finanzministerium, Abteilung Bergwerks-, Hütten- und Salinenwesen im Jahre 1847. Diese war erforderlich geworden, nachdem zahlreiche Akten von den Privatbraunkohlengruben aus dem ehemaligen Königreich Sachsen nach Wettin gelangten. Die Registratur wurde in eine kurrente und eine reponierte Registratur unterteilt, ein Ordnungsmodell erstellt.
Aufgrund der Vereinigung der Bergämter Kamsdorf und Wettin mit dem Bergamt Eisleben im Jahre 1853, siedelte die Wettiner Registratur nach Eisleben über.
Bereits 1860 gab das Bergamt in Eisleben, zahlreiche Wettiner und Löbejüner Akten
Mit Auflösung der Berginspoktion Wettin im Jahre 1893 gelangten auch jene Archivalien in die Registratur nach Halle.
Die Akten des Bergamts Wettin wurden im Juni 1938 vom Oberbergamt Halle an das damilige Staatsarchiv Magdeburg, heutige Landesarchiv Sachsen-Anhalt, abgegeben. Sie waren verzeichnet in den Oberbergamtsrepertorien II A, XXI sowie II B und gehörten drei verschiedenen, zum Teil einander ablösenden Registraturordnungen an, die ungefähr durch die Jahreszahlen 1817, 1836 und 1847 bezeichnet werden können, jedoch ohne das damit der zeitliche Umfang der jeweils zugehörigen Akten abgegrenzt wäre.
Die Registraturen von 1836 (XXI) und 1847 (II B) bestanden nebeneinander, aus der von 1817 (II A) sind lediglich die Grubenhaushaltssachen der Steinkohlenbergwerke von Dölau und Görbitz erhalten geblieben.
Bei der Neuaufstellung des Bestandes im Jahre 1952 wurde die ältere registraturmäßige Gliederung beibehalten. Aus den alten Oberbergamtsrepertorien XXI entstand F 12, I, aus II B wurde F 12, II und aus II A wurde F 12, III gebildet.
Gleichzeitig erfolgte eine fortlaufende Durchnummerierung der Akten des Bestandes.
Registraturbildner: Mit Erlass des Bergwerksprivilegs durch Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg im Jahre 1691 wurde die Einrichtung von Bergämtern sowie die Bestellung des Berghauptmanns, der Bergrichter und Bergmeister bewilligt.
Vermutlich kam es in den darauffolgenden Jahren zur Einrichtung eines Bergamtes in Wettin, denn mit Erlass der Interims-Ordonnanz vom 22. Mai 1696, wurde das gewerkschaftliche Bergamt zu Wettin dem Oberbergdirektorium zu Cölln an der Spree unterstellt.
König Friedrich Wilhelm I. beauftragte am 24. April 1714 die Magdeburgische Amtskammer in Halle/S. mit der Oberaufsicht über das gewerkschaftliche Bergamt in Wettin. Nach Übertragung der Bergaufsicht an die Magdeburgische Amtskammer verpachtete der König am 25. Mai 1714 ungeachtet der Einwände der Mitgewerken sowie ohne Hinzuziehung des Wettiner Bergamts die Wettiner und Löbejüner Steinkohlenwerke an Oberamtmann Daniel Lohse in Giebichenstein und Obermühleninspektor und Amtmann Johann Paul Stecher in Rothenburg. Lohse und Stecher konnten laut Pachtvertrag Beamte des Wettiner Bergamts eigenständig ernennen und entlassen bzw. das bestehende Bergamt auflösen. Beide Pächter nahmen als erstes die Auflösung des alten und Einrichtung eines neuen Bergamts vor, deren königliche und gewerkschaftliche Interessen von der Magdeburgischen Amtskammer vereidigt wurden.
Bedingt durch die Verpachtung erfolgte eine Trennung von der Verwaltung der Rothenburger Kupferschieferwerke.
1731 fiel die Verwaltung der Wettiner und Löbejüner Steinkohlenbergwerk, trotz des bis 1732 bestehenden Pachtvertrages, an den Landesherren und damit an die Magdeburgische Kriegs- und Domänenkammer, Salz- und Bergwerksdeputation in Halle/S. zurück.
Mit Erlass der Magdeburg-Halberstädter Bergordnung am 7. Dezember 1772 wurde das Magdeburg-Halberstädter Oberbergamt zu Rothenburg errichtet. Jenes Oberbergamt übernahm die gesamte betriebliche und wirtschaftliche Leitung der in den Provinzen Magdeburg, Halberstadt und Hohenstein betriebenen staatlichen und privaten Berg- und Hüttenwerke, Steinbrüche, Torfmoore und Kalkbrennereien.
Lediglich den Bergämtern zu Wettin und Rothenburg blieb die Selbständigkeit erhalten, denen aufgrund früherer Beleihungen die Aufsicht und Verwaltung des Kupferschiefer- und Steinkohlenbergbaus im Saalkreis und der Grafschaft Mansfeld vorbehalten war.
Im Jahre 1788 wurde das Bergamt dem Salzdepartement des Generaldirektoriums in Berlin unterstellt. Mittels Reskript vom 17. Februar 1794 folgte die durch den Minister von Heynitz erlassene Unterstellung unter das Magdeburg-Halberstädter Oberbergamt zu Rothenburg, bis am 12. Dezember 1795 die generelle Auflösung des Bergamts Wettin zum 1. Januar 1796 beschlossen wurde. Noch bevor die Auflösung vollzogen werden konnte, führten Departementsveränderungen auf der Ebene der Zentralverwaltung zur Wiedereinrichtung und Separierung des Bergamts Wettin und der Zuordnung unter die Oberaufsicht der Generalsalzadministration in Berlin.
Im Jahre 1805 wurde dann letztendlich für das Bergamt Wettin, das im Jahre 1772 errichtete Oberbergamt zu Rothenburg zuständig. Zwischen 1807 bis 1813 gelangte auch Wettin an das Königreich Westfalen. 1815 wurde die von der westphälischen Regierung eingesetzte Berghauptmannschaft der Elbe-Division aufgehoben und bis zur Wiederherstellung des Oberbergamtes eine Oberbergamtskommission zwischen Elbe und Weser, mit Sitz vorerst in Rothenburg dann in Halle/S., zuständig.
Am Unterstellungsverhältnis zum Oberbergamt, zunächst Rothenburg dann mit Sitz Halle/S., änderte sich nichts. Mittels Erlass vom 24. Januar 1853
wurden die Bergämter Kamsdorf und Wettin mit dem Bergamt zu Eisleben zum 1. Oktober 1853 vereinigt. Gebildet wurde ein Berggeschworenen-Revier Wettin und ab 1862/63 die Berginspektion Wettin zuständig.
Ende April 1893 erfolgte die endgültige Auflösung der Berginspektion Wettin und der damit verbundenen Grubenkasse, nachdem im Februar die Einstellung des königlichen Steinkohlenbergwerks erfolgte.
Bestandsinformationen: Mit Verpachtung der Wettiner Steinkohlenwerke im Jahre 1714 ergab sich eine Trennung von der Verwaltung der Rothenburger Kupferschieferwerke.
1716 erhielten die Pächter Lohse und Stecher den Befehl, aus dem Wettiner Bergamtsarchiv alle zum Erz- und Schieferbergwerk gehörigen Briefschaften, Rechnungen und Nachrichten über Rothenburg und der dortigen Gewerkschaft auszuhändigen. Somit war die Grundlage für die Bildung einer neuen Registratur geschaffen.
Im Jahre 1794 befand sich die Registratur noch immer nicht in der "vorgeschriebenen Ordnung", so dass der Registrator Zimansky beauftragt wurde, diese herzustellen. Vermutlich vollzog der damalige Registrator die Arbeiten leidlich, denn 1815 wurde noch der "schlechte und unordentliche Zustand" der Registratur vermerkt.
Mit Unterstellung des Bergamtes Wettin unter wechselnder Oberaufsichten, z.B. der Generalsalzadminstration in Berlin sowie dem Königlich-Niedersächsischen Oberbergamt zu Rothenburg, traten nachweislich zahlreiche Aktenabgaben ein.
Eine grundlegende Umarbeitung der Registratur nach neuem Geschäftsgang erfolgte nach Genehmigung durch das Finanzministerium, Abteilung Bergwerks-, Hütten- und Salinenwesen im Jahre 1847. Diese war erforderlich geworden, nachdem zahlreiche Akten von den Privatbraunkohlengruben aus dem ehemaligen Königreich Sachsen nach Wettin gelangten. Die Registratur wurde in eine kurrente und eine reponierte Registratur unterteilt, ein Ordnungsmodell erstellt.
Aufgrund der Vereinigung der Bergämter Kamsdorf und Wettin mit dem Bergamt Eisleben im Jahre 1853, siedelte die Wettiner Registratur nach Eisleben über.
Bereits 1860 gab das Bergamt in Eisleben, zahlreiche Wettiner und Löbejüner Akten
Mit Auflösung der Berginspoktion Wettin im Jahre 1893 gelangten auch jene Archivalien in die Registratur nach Halle.
Die Akten des Bergamts Wettin wurden im Juni 1938 vom Oberbergamt Halle an das damilige Staatsarchiv Magdeburg, heutige Landesarchiv Sachsen-Anhalt, abgegeben. Sie waren verzeichnet in den Oberbergamtsrepertorien II A, XXI sowie II B und gehörten drei verschiedenen, zum Teil einander ablösenden Registraturordnungen an, die ungefähr durch die Jahreszahlen 1817, 1836 und 1847 bezeichnet werden können, jedoch ohne das damit der zeitliche Umfang der jeweils zugehörigen Akten abgegrenzt wäre.
Die Registraturen von 1836 (XXI) und 1847 (II B) bestanden nebeneinander, aus der von 1817 (II A) sind lediglich die Grubenhaushaltssachen der Steinkohlenbergwerke von Dölau und Görbitz erhalten geblieben.
Bei der Neuaufstellung des Bestandes im Jahre 1952 wurde die ältere registraturmäßige Gliederung beibehalten. Aus den alten Oberbergamtsrepertorien XXI entstand F 12, I, aus II B wurde F 12, II und aus II A wurde F 12, III gebildet.
Gleichzeitig erfolgte eine fortlaufende Durchnummerierung der Akten des Bestandes.
Laufmeter: 54.2
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ