Der Offizial des Xantener Dekans bekundet, dass vor ihm Thomas ingen Haeck und seine Ehefrau Hilla, Bürger zu Xanten, bekannt haben, dass sie einen Kohlhof in der Stadt Xanten zwischen den Gärten des + Wolter Fabri und des + Johann von Bemel, jetzt des Heinrich Decker, von dem Priester Johann von Bemel für einen Erbzins von 12 Schilling und 6 Pfennigen, halb an Oktav von St. Viktor [10. Oktober], halb an Osteroktav dem Priester oder seinen Erben und Rechtsnachfolgern unten den in Xanten üblichen Bedingungen zu zahlen, empfangen haben. Wenn sie den Zins nicht zahlen, verlieren sie jegliches Recht an dem Garten. Auch wenn sie ihr Recht verlieren oder aufgeben, müssen sie den Garten auf ihre Kosten in gutem Stand und wohlumzäunt bewahren und zurückgeben. - Ankündigung des Offizialatssiegels auf Bitten der Parteien. Datum 1400 die beati Gregorii pape.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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