Die ehemals zum großherzoglich hessischen Lehngut Höringhausen [Stadtteil von Waldeck, Lkr. Waldeck-Frankenberg] gehörenden, in Kurhessen gelegene...
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Urk. 14, 14606
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Wolffe von Gudenberg, Nr. 8
A I u, Wolff von Gudenberg sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe W >> Wo-Wr >> Wolff von Gudenberg >> 1700-1849
1842 Februar 20
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die ehemals zum großherzoglich hessischen Lehngut Höringhausen [Stadtteil von Waldeck, Lkr. Waldeck-Frankenberg] gehörenden, in Kurhessen gelegenen Pertinenzstücke, über die die Lehnsherrlichkeit an Kurhessen übergegangen ist, nämlich: 1.) die Afterlehen zu Kelze [Stadtteil von Hofgeismar, Lkr. Kassel] im Kreis Hofgeismar; 2.) die Afterlehen zu Schreufa [Stadtteil von Frankenberg (Eder), Lkr. Waldeck-Frankenberg]; 3.) die Afterlehen zu Bottendorf [Ortsteil der Gem. Burgwald, Lkr. Waldeck-Frankenberg] und anderwärts im Kreis Frankenberg, alles als Mannlehen. [Bis dahin großherzoglich hessisches Lehen]
Belehnte/r: Otto Moritz Heinrich Wolff von Gudenberg, Leutnant, und seine Brüder Gottlob Karl und Karl Konrad Anton Moritz Wolff von Gudenberg, Söhne des verstorbenen Philipp Wilhelm Wolff von Gudenberg, sowie ihre Vettern Ludwig Wilhelm Friedrich Ernst und Hermann Clemens Julius Heinrich Wolff von Gudenberg, Söhne des verstorbenen Georg Friedrich Wilhelm Wolff von Gudenberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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