Zentralbehörden: Landesamt für Internierungs- und Arbeitslager (Bestand)
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Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Land Hessen >> Behörden und Einrichtungen der Nachkriegszeit >> Zentralbehörden
1946-1950
Enthält: 15,5 lfm Akten 1946-1950 betr. Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Landesamtes sowie einzelner Internierungs- und Arbeitslager. Angelegenheiten der Internierten (Entlassung, Disziplinarmaßnahmen, Arbeitseinsätze, Entlohnung, medizinische, soziale und kulturelle Betreuung, Statistik).
Bestandsgeschichte: Die Akten gelangten nach dem Ende der Entnazifizierung zusammen mit dem Schriftgut der Internierungs- und Arbeitslager über das Ministerium für politische Befreiung und die Staatskanzlei an das Hauptstaatsarchiv. Dort wurden sie nach Provenienzen geordnet. Der letzte Zugang erfolgte 1969 (Zug. 21/69).
Geschichte des Bestandsbildners: Das hessische Landesamt für Internierungs- und Arbeitslager (anfangs noch: Landesamt für Arbeitslager und Arbeitseinsatz) nahm am 1. August 1946 seine Tätigkeit auf. Als Mittelbe-hörde war es dem hessischen Ministerium für politische Befreiung unmittelbar nachgeordnet. Entstanden war das Landesamt im Zuge der Revision der amerikanischen Arrestpolitik. Neben den regulären Kriegsgefangenenlagern hatte die amerikanische Besatzungsmacht seit 1945 zivile Internierungslager errichtet. Als die Amerikaner Ende 1945 allmählich dazu übergingen, die Entnazifizierung insgesamt in deutsche Hände zu legen, fiel im Laufe des Jahres 1946 auch die Verantwortung für die 'Civilian Internment Enclosures' an die Deutschen. Auf Geheiß der amerikanischen Militärregierung wurde das Landesamt mit der Verwaltung für die Internierungs- und Arbeitslager betraut.
Grundsätzlich bestanden die Aufgaben des Landesamtes in der Überführung der amerikanischen Internierungslager in die deutsche Verwaltung und in der Errichtung weiterer Arbeitsla- ger. Hierzu zählen insbesondere die Bewachung und die wirtschaftliche Versorgung. Das Landesamt sorgte auch für die kulturelle und sanitäre Betreuung der Lager und die politische Umerziehung der Insassen. Ferner erstreckte sich seine Zuständigkeit auf die innere Verwaltung der einzelnen Lager und den Arbeitseinsatz derjenigen Personen, die aufgrund von Spruchkammerbescheiden zur Verbüßung von Arbeitslagerstrafen gezwungen waren.
Organisatorisch zählte diese Mittelbehörde als Abteilung VII zum Befreiungsministerium, während ihre Hauptverwaltung zunächst in Frankfurt, dann seit dem 4.8.1947 in Darmstadt angesiedelt war. Der Chef des Landesamtes, Jakob Weyand, bekleidete den Rang eines Ministerialdirektors. Nach dem Ausscheiden des Landesamtsdirektors im Oktober 1947 zeichnete sich mit der ausbleibenden Neubesetzung das Ende des Landesamtes ab. Zunächst versah der Leiter der Abteilung VII/Information und Erziehung des Befreiungsministerium die Amtsgeschäfte, ehe die Hauptverwaltung des Landesamtes auf Anordnung des Befreiungsministeriums am 1.10.1948 aufgelöst wurde. Zur Abwicklung der letzten Arbeitslager verblieb die Ministerialabteilung VII in verkleinerter Form unter der Bezeichnung 'Lagerleitung der Arbeitslager'. Deren Tätigkeit endete 1950 mit der Auflösung des letzten hessischen Arbeitsla- gers in Darmstadt. Die Organisation der zeitweise mit 43 Stellen besetzten Landesamts-Hauptverwaltung gliederte sich in die Abteilungen I/Verwaltung, II/Wirtschaft, III/Beschaffung und Arbeitseinsatz, IIIa/Erledigung der Bauangelegenheiten, IV/Personalabteilung, V/Sanitätsabteilung und VI/Kommandant der Landeslagerpolizei.
Siehe auch Serientitel Abt. 522-525!
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Findmittel: Repertorium von F. Geisthardt, 1972
Bearbeiter: F. Geisthardt, 1972
Bestandsgeschichte: Die Akten gelangten nach dem Ende der Entnazifizierung zusammen mit dem Schriftgut der Internierungs- und Arbeitslager über das Ministerium für politische Befreiung und die Staatskanzlei an das Hauptstaatsarchiv. Dort wurden sie nach Provenienzen geordnet. Der letzte Zugang erfolgte 1969 (Zug. 21/69).
Geschichte des Bestandsbildners: Das hessische Landesamt für Internierungs- und Arbeitslager (anfangs noch: Landesamt für Arbeitslager und Arbeitseinsatz) nahm am 1. August 1946 seine Tätigkeit auf. Als Mittelbe-hörde war es dem hessischen Ministerium für politische Befreiung unmittelbar nachgeordnet. Entstanden war das Landesamt im Zuge der Revision der amerikanischen Arrestpolitik. Neben den regulären Kriegsgefangenenlagern hatte die amerikanische Besatzungsmacht seit 1945 zivile Internierungslager errichtet. Als die Amerikaner Ende 1945 allmählich dazu übergingen, die Entnazifizierung insgesamt in deutsche Hände zu legen, fiel im Laufe des Jahres 1946 auch die Verantwortung für die 'Civilian Internment Enclosures' an die Deutschen. Auf Geheiß der amerikanischen Militärregierung wurde das Landesamt mit der Verwaltung für die Internierungs- und Arbeitslager betraut.
Grundsätzlich bestanden die Aufgaben des Landesamtes in der Überführung der amerikanischen Internierungslager in die deutsche Verwaltung und in der Errichtung weiterer Arbeitsla- ger. Hierzu zählen insbesondere die Bewachung und die wirtschaftliche Versorgung. Das Landesamt sorgte auch für die kulturelle und sanitäre Betreuung der Lager und die politische Umerziehung der Insassen. Ferner erstreckte sich seine Zuständigkeit auf die innere Verwaltung der einzelnen Lager und den Arbeitseinsatz derjenigen Personen, die aufgrund von Spruchkammerbescheiden zur Verbüßung von Arbeitslagerstrafen gezwungen waren.
Organisatorisch zählte diese Mittelbehörde als Abteilung VII zum Befreiungsministerium, während ihre Hauptverwaltung zunächst in Frankfurt, dann seit dem 4.8.1947 in Darmstadt angesiedelt war. Der Chef des Landesamtes, Jakob Weyand, bekleidete den Rang eines Ministerialdirektors. Nach dem Ausscheiden des Landesamtsdirektors im Oktober 1947 zeichnete sich mit der ausbleibenden Neubesetzung das Ende des Landesamtes ab. Zunächst versah der Leiter der Abteilung VII/Information und Erziehung des Befreiungsministerium die Amtsgeschäfte, ehe die Hauptverwaltung des Landesamtes auf Anordnung des Befreiungsministeriums am 1.10.1948 aufgelöst wurde. Zur Abwicklung der letzten Arbeitslager verblieb die Ministerialabteilung VII in verkleinerter Form unter der Bezeichnung 'Lagerleitung der Arbeitslager'. Deren Tätigkeit endete 1950 mit der Auflösung des letzten hessischen Arbeitsla- gers in Darmstadt. Die Organisation der zeitweise mit 43 Stellen besetzten Landesamts-Hauptverwaltung gliederte sich in die Abteilungen I/Verwaltung, II/Wirtschaft, III/Beschaffung und Arbeitseinsatz, IIIa/Erledigung der Bauangelegenheiten, IV/Personalabteilung, V/Sanitätsabteilung und VI/Kommandant der Landeslagerpolizei.
Siehe auch Serientitel Abt. 522-525!
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Findmittel: Repertorium von F. Geisthardt, 1972
Bearbeiter: F. Geisthardt, 1972
15,5 m
Bestand
Literatur: Christa Schick, Die Internierungslager, in: Martin Broszat, Klaus-Dietmar Henke und Hans Woller (Hg.), von Stalingrad zur Währungsreforn. Zur Sozialgeschichte des Umbruchs in Deutschland, München 1988, S. 301-325.
Literatur: Armin Schuster, Die Entnazifizierung in Hessen, Diss. Gießen 1997.
Literatur: Lutz Niethammer, Was wissen wir über die Internierungs- und Arbeitslager in der US- Zone?, in: Renate Knigge-Tesche, Peter Reif-Spirek und Bodo Ritscher (Hg.), Internie- rungsapraxis in Ost- und Westdeutschland nach 1945. Eine Fachtagung, Erfurt 1993, S.43- 57.
Literatur: Armin Schuster, Die Entnazifizierung in Hessen, Diss. Gießen 1997.
Literatur: Lutz Niethammer, Was wissen wir über die Internierungs- und Arbeitslager in der US- Zone?, in: Renate Knigge-Tesche, Peter Reif-Spirek und Bodo Ritscher (Hg.), Internie- rungsapraxis in Ost- und Westdeutschland nach 1945. Eine Fachtagung, Erfurt 1993, S.43- 57.
Darmstadt
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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17.06.2025, 12:53 PM CEST