Schiedsspruch zwischen dem Alten Spital zu Nürnberg und der Stadt Nürnberg wegen des im Spital geübten Getränkeausschanks und Niedersetzens. Nach diesem ist das Schenken und Sitzen nur an den Gerichtstagen, jedoch nicht über zehn und mit einigen weiteren Beschränkungen gestattet; ebenso darf an die im Spital arbeitenden Handwerker und Taglöhner, an diejenigen Personen, die im Deutschen Haus, im Spital und in des Spitals Wohnhäusern ihr Anwesen haben, ferner an diejenigen, die dem Orden auf dem Land verwandt und zugehörig sind oder die Korngült oder andere Notdurft dem Orden zuführen, endlich an die geistlichen und anderen Personen, die auf Kirchweihen und Patrozinien zu St. Jacob und im Spital in der Kirche dienen, Getränk abgegeben werden, es ist jedoch untersagt, Getränke aus dem Spital herauszubringen. - Schiedsleute: Abt Johanns des Klosters St. Egidien zu Nürnberg, Dr. Lorenz Tucher, Propst und Pfarrer zu St. Lorenz, Dr. Johann Pirckamer, Nürnberg. - Vertreter des Spitals: der Spitalmeister Ernst v. Gültlingen. - Siegler: die drei Schiedsleute, Endres v. Grumpach, Deutschmeister, Wolfgang v. Eysenhoven, Statthalter der Ballei Franken und die Stadt Nürnberg.
Vollständigen Titel anzeigen
Schiedsspruch zwischen dem Alten Spital zu Nürnberg und der Stadt Nürnberg wegen des im Spital geübten Getränkeausschanks und Niedersetzens. Nach diesem ist das Schenken und Sitzen nur an den Gerichtstagen, jedoch nicht über zehn und mit einigen weiteren Beschränkungen gestattet; ebenso darf an die im Spital arbeitenden Handwerker und Taglöhner, an diejenigen Personen, die im Deutschen Haus, im Spital und in des Spitals Wohnhäusern ihr Anwesen haben, ferner an diejenigen, die dem Orden auf dem Land verwandt und zugehörig sind oder die Korngült oder andere Notdurft dem Orden zuführen, endlich an die geistlichen und anderen Personen, die auf Kirchweihen und Patrozinien zu St. Jacob und im Spital in der Kirche dienen, Getränk abgegeben werden, es ist jedoch untersagt, Getränke aus dem Spital herauszubringen. - Schiedsleute: Abt Johanns des Klosters St. Egidien zu Nürnberg, Dr. Lorenz Tucher, Propst und Pfarrer zu St. Lorenz, Dr. Johann Pirckamer, Nürnberg. - Vertreter des Spitals: der Spitalmeister Ernst v. Gültlingen. - Siegler: die drei Schiedsleute, Endres v. Grumpach, Deutschmeister, Wolfgang v. Eysenhoven, Statthalter der Ballei Franken und die Stadt Nürnberg.
Ritterorden, Urkunden 3736
Zusatzklassifikation: Schiedsbrief
Ritterorden, Urkunden
Ritterorden, Urkunden >> Ritterorden, Urkunden >> 11. Kommende Nürnberg
1496 August 23
Pergament
Urkunden
ger
Originaldatierung: G. uff Aftermontag Sant Bartholomeus des heiligen zwelfboten abennt 1496.
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Ausf., Perg., mit 6 Siegeln (1 zur Hälfte weggebrochen, 5 und 6 stark beschädigt). Blattzahl: 1
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Ausf., Perg., mit 6 Siegeln (1 zur Hälfte weggebrochen, 5 und 6 stark beschädigt). Blattzahl: 1
Tucher, Lorenz, Dr.
Eisenhofen, Wolfgang v. (Statthalter der Ballei Franken, Komtur zu Ellingen)
Johannes (Abt v. St. Egidien zu Nürnberg)
Pirckheimer, Johannes, Dr.
Gültlingen, Ernst v. (Spitalmeister des DO zu Nürnberg)
Grumbach, Andreas v. (Deutschmeister)
Nürnberg, Altes Spital
Nürnberg
Nürnberg, St. Egidienkloster
Nürnberg, St. Lorenz
Franken, Ballei
Nürnberg, Kommende
Nürnberg, St. Jakob
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 11:51 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Staatsarchiv Nürnberg (Archivtektonik)
- Beständetektonik des Staatsarchivs Nürnberg (Tektonik)
- I. Altbestände (Territorien und Institutionen des Alten Reichs) (Tektonik)
- Deutscher Orden (Tektonik)
- Selekte (Tektonik)
- Ritterorden, Urkunden (Bestand)
- Ritterorden, Urkunden (Gliederung)
- 11. Kommende Nürnberg (Gliederung)