Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die gemeinsame Nutzung eines Fernseh- und eines Hörfunkkanals auf Rundfunksatelliten: Nutzung eines Kanals für Fernsehzwecke durch private Anbieter auf einem von der Bundespost zur Verfügung gestellten Satelliten (Art. 1), Auswahl des Anbieters durch die nach Landesrecht zuständigen Stellen = Landesstellen (Art. 2-6), Bestimmungen zum Programm (Art. 7-11), Anwendung ergänzenden Landesrechts (Art. 12), Zusammenarbeit der Landesstellen (Art. 13), Hörfunk und Videotext auf dem Kanal (Art. 14), Kündigung und Inkrafttreten des Staatsvertrags (Art. 15-16). Rolandseck, 12. Mai 1986

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv