Philips von Thungen zum Reußenberg und Greifenstein, Caros? von Thungen zu Wüstensachsen, Albrecht von Thungen zu Windheim und Hanns von Bibra zu Irmeltzhausen (Irmelshausen) verpflichten sich, ihre Untertanen zu Gerot (Geroda) und Platz, welche mit Vergünstigung des Fürstbischofs Friederich von Würzburg auf ihrem Grund und Boden am Gr..feldt? auf dem Arelberg 134 Morgen Artfeld gereutet und davon keinen Zehnten sondern bestimmte Abgaben an Geld und Getreide nach Burkardroth abliefern und im Verkaufsfall Handlohn geben sollen, jederzeit zur Bezahlung dieser Zinsen und Gülten - im Fall der Säumigkeit oder wenn die Felder wüste würden - anzuhalten

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Staatsarchiv Würzburg