Bekanntmachung: Es wird erneut auf die Verordnung vom 1818 hingewiesen, dass wenn bei Nachgrabungen in Domanial- oder Gemeindewald oder auf Privatgelände Altertümer aufgefunden werden, diese sofort an das Oberbaukolleg oder an die Direktion des Museums gemeldet werden müssen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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